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Onlinehandel in den Niederlanden: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch niederländisches Gesetz

16.05.2014, 10:37 Uhr | Lesezeit: 1 min
Onlinehandel in den Niederlanden: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch niederländisches Gesetz

Die Niederlande sind einer der wichtigsten Wirtschaftspartner Deutschland. In Deutschland und den Niederlanden spielt der Onlinehandel eine immer größere Rolle. Die Niederlande sind EU-Mitgliedsstaat. Das europäische E-Commerce Gemeinschaftsrecht erleichtert für deutsche Onlinehändler den Zugang zum niederländischen Markt.

Wie in Deutschland wurde die Verbraucherrechtelinie mittlerweile durch nationales Gesetz umgesetzt. In den Niederlanden geschah dies durch Gesetz vom 27.03.2014, das mit dem 13.6.2014 in Kraft treten wird. Rechtstechnisch erfolgt die Umsetzung durch Einfügen eines neuen Kapitels in das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch.

Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten an die neue Rechtslage angepasste AGB und praxistaugliche Widerrufsbelehrungen für den Onlinehandel in den Niederlanden an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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