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Newsletter2Go: Zusammenarbeit mit IT-Recht-Kanzlei für rechtssicheres E-Mail Marketing

24.06.2016, 16:12 Uhr | Lesezeit: 2 min
Newsletter2Go: Zusammenarbeit mit IT-Recht-Kanzlei für rechtssicheres E-Mail Marketing

Die IT-Recht-Kanzlei ist ab sofort Partner von Newsletter2Go, Anbieter einer professionellen E-Mail Marketing Software aus Deutschland. Die Partnerschaft soll es Online-Händlern und anderen E-Mail-Versendern erleichtern, Newsletter rechtssicher umzusetzen. Mit dem Fachwissen der IT-Recht-Kanzlei und der zuverlässigen Software von Newsletter2Go sind diese rechtlich auf der sicheren Seite.

Rechtssicherheit im E-Mail Marketing

Für E-Mail-Werbung gelten gerade in Deutschland strenge rechtliche Vorgaben. So ist der Versand von Newslettern unter anderem durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG) reglementiert.

Newsletter2Go hat seine E-Mail Marketing Software als Anbieter mit Sitz in Deutschland entsprechend dieser Anforderungen gestaltet. So ist beispielsweise die gesamte Software mit all ihren Funktionen konform mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Für umfassende Informationen stellt die IT-Recht-Kanzlei einen Leitfaden für rechtssichere E-Mail-Werbung bereit.

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Einverständnis und Opt-In

Newsletter und andere werbliche E-Mails dürfen in der Regel nur mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.

Um die Einwilligung einzuholen, ist eine Opt-In-Lösung erforderlich. Die E-Mail Marketing Software von Newsletter2Go nutzt grundsätzlich das Double Opt-In-Verfahren. Dabei muss der Empfänger seine Einwilligung über einen Link in einer Bestätigungsmail zusätzlich bestätigen.

Vom Newsletter-Versand ohne dieses Verfahren ist dringend abzuraten: Schon der einmalige unverlangte Versand einer werblichen E-Mail kann zu einer Abmahnung mit empfindlichen Strafen führen.

Schutz personenbezogener Daten

Bei der E-Mail-Adresse und Empfängermerkmalen handelt es sich um personenbezogene Daten. Diese unterstehen besonderem Schutz: Beauftragt man z.B. als E-Commerce-Händler einen externen Dienstleister mit Tätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten involviert sind, müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werden.

§11 BDSG sieht vor, dass vor der Übermittlung von personenbezogenen Daten der Auftraggeber einen Auftrag zur Datenverarbeitung mit dem Auftragnehmer schließt. Dieser „ADV“ regelt die Weitergabe von personenbezogenen Daten. Newsletter2Go bietet seinen Kunden einen unkomplizierten Standard-ADV an.

Über Newsletter2Go

Newsletter2Go ist Anbieter einer professionellen E-Mail Marketing Software, mit der Newsletter selbst erstellt, gestaltet und versendet werden können. Die Software wird vor allem von Online-Händlern genutzt, die E-Mails zur Kundenbindung und Umsatzsteigerung nutzen.

Das Unternehmen ist durch den TÜV Rheinland als "Dienstleister mit geprüftem Datenschutz-Management" zertifiziert. Zuverlässiges Whitelisting (u.a. CSA, ISIPP, ReturnPath) sorgt dafür, dass E-Mails beim Versand nicht auf Spamverdacht geprüft, sondern direkt ins Postfach der Empfänger zugestellt werden.


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