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Maximilian Modl von Newsletter2Go im Interview: E-Mail Marketing Software für rechtssicheren Newsletter-Versand

18.07.2016, 14:03 Uhr | Lesezeit: 9 min
Maximilian Modl von Newsletter2Go im Interview: E-Mail Marketing Software für rechtssicheren Newsletter-Versand

E-Mail Marketing gehört noch immer zu den wichtigsten und wirkungsvollsten Marketingwerkzeugen für Onlinehändler. Mithilfe eines Newsletter können die Kundenbindung gestärkt, die Umsätze erhöht und Neukunden gewonnen werden. Gerade in Deutschland gibt es dabei strenge rechtliche Regeln, welche die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Leitfaden zur E-Mail Werbung ausführlich beschrieben haben. Maximilian Modl, CMO unseres Partners Newsletter2Go, erklärt im Interview, wie Newsletter2Go seine Kunden bei der rechtssicheren Umsetzung ihres E-Mail Marketings unterstützt.

IT-Recht Kanzlei: Warum ist E-Mail Marketing nach wie vor unverzichtbar für den E-Commerce?

Maximilian Modl: E-Mail Marketing ist perfekt auf die Bedürfnisse von E-Commerce-Händlern eingestellt. Es bietet sehr effektive Wege, um den Kontakt mit Kunden zu erhalten oder Bestandskunden erneut auf sich aufmerksam zu machen. Newsletter sind heute stark personalisierbar, weshalb mit geringem Aufwand individuell passende E-Mails versendet werden können. Auch als Anreiz für die Generierung neuer Kunden kann sich ein Newsletter lohnen, indem er z.B. exklusive Vorteile bietet.

IT-Recht Kanzlei: Was halten Sie von den aktuellen strengen Rechtsvorgaben in Zusammenhang mit dem Versand von Newslettern? Übertreibt es der Gesetzgeber hier möglicherweise?

Maximilian Modl: Mit E-Mail-Adressen und Massen-Mailings wurde in der Vergangenheit viel Unfug getrieben. Die Zusendung unverlangter Werbung, Spam und unerlaubte Adressweitergaben haben die Postfächer und die Nerven der E-Mail-Empfänger belastet. Es ist also absolut richtig, dass heute der Schutz der Empfänger über alles andere geht. E-Mail Marketing wird durch die strengen Vorgaben zwangsläufig zu einem seriösen, transparenten Kanal – wovon Empfänger wie Händler profitieren.

IT-Recht Kanzlei: Welche Anstrengungen unternimmt Ihr Unternehmen, damit Ihren Kunden ein möglichst rechtssicheres Versenden von Newslettern ermöglicht wird?

Maximilian Modl: Die gesamte Software von Newsletter2Go ist nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes konzipiert. Da wir das Thema Datenschutz sehr ernst nehmen, haben wir uns darüber hinaus einer Prüfung des TÜV-Rheinland unterzogen und sind seit einiger Zeit Dienstleister mit geprüftem Datenschutzmanagement. Das ermöglicht uns, unseren Kunden einen einfachen, standardisierten Prozess für die Auftragsdatenverarbeitung anzubieten.

Ein sehr wichtiges Thema im E-Mail Marketing ist, wie die E-Mail-Adressen generiert wurden, an die der Newsletter versendet wird. Für das rechtssichere Sammeln von E-Mail-Adressen stellen wir unseren Kunden einen sehr einfach, leicht anzuwendenden Double Opt-In-Prozess zur Verfügung. Per Formular-Generator kann ein Anmeldeformular erstellt werden, dass man an beliebiger Stelle seiner Website oder seines Shops einbinden kann. Dort eingetragene Adressen werden erst dann in die Empfängerliste in Newsletter2Go aufgenommen, wenn der Double Opt-In abgeschlossen ist. Die Software hält die Liste dabei immer von selbst auf dem neuesten Stand.

Alle notwendigen Angaben wie Impressum und Abmeldelink werden beim Erstellen neuer E-Mails in Newsletter2Go automatisch eingefügt. So stellen wir für unsere Kunden sicher, dass jeder Newsletter die vorgeschriebenen Informationen und eine funktionierende Abmeldemöglichkeit enthält.

IT-Recht Kanzlei: Ihrer Erfahrung nach: Sind Online-Händler in der Regel mit den rechtlichen Vorgaben vertraut, die beim Versand von Newslettern zu beachten sind? Welche Hilfestellungen bieten Sie hier?

Maximilian Modl: Vielen Online-Händler sind bereits gut informiert und suchen deshalb explizit nach einer rechtssicheren E-Mail Marketing-Lösung. Oft gibt es aber auch noch Unwissen gerade darüber, unter welchen Umständen man überhaupt Newsletter verschicken darf. Teilweise wird versucht, Newsletter-Verteiler über den Kauf von E-Mail-Adresslisten künstlich schnell aufzubauen. Das ist natürlich alles andere als empfehlenswert und rechtlich wie aus Marketing-Sicht höchst fragwürdig.

Um unsere Kunden zu informieren und auf dem neuesten Stand zu halten, bieten wir einen umfangreichen Hilfe- und Wissensbereich an. Dort werden viele Fragen rund um den Newsletter-Versand geklärt. Zur konkreten Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in Newsletter2Go stehen dort auch Video-Tutorials bereits. In informativen Blogbeiträgen, Infografiken, Whitepapers und seit neuestem auch Wissensvideos finden interessierte Leser zahlreiche Tipps und Tricks rund um E-Mail Marketing.

IT-Recht Kanzlei: Was sind denn genau die Leistungen, die Sie etwa Online-Händlern, anbieten können?

Maximilian Modl: Mit unserer E-Mail Marketing Software können Online-Händler Ihren Newsletter komplett selbst umsetzen. Dazu gehört zunächst die Bereitstellung eines Anmeldeformulars für die Adressgenerierung. Die Empfängerliste wird durch die Software automatisch auf dem neuesten Stand gehalten. Für Online-Händler besonders praktisch sind die vielen Schnittstellen von Newsletter2Go, mit denen das eigene E-Commerce-System integriert werden kann. Über diese Verknüpfungen können unter anderem die Empfänger synchronisiert und Produkte aus dem Onlineshop in den Newsletter übernommen werden.

Neben dem intuitiven Editor stellen wir auch eine sehr leistungsfähige Versand-Infrastruktur zur Verfügung. Dieses ist gewhitelistet, also als bei den E-Mail-Providern als vertrauenswürdig hinterlegt. Durch vergangene Spam-Wellen sind die Anforderungen an E-Mail-Versender gestiegen. Um werbliche Inhalte zuverlässig zustellen zu können, ist deshalb dieses sogenannte Whitelisting notwendig. Es sorgt dafür, dass ein Absender bei den Providern einen guten Ruf („Reputation“) genießt. Verursacht ein Newsletter viele Beschwerden, z.B. durch den Versand von E-Mails ohne Einverständnis, leidet diese Reputation.

Das führt dazu, dass die Zustellrate (der Anteil der E-Mails, der das Postfach der Empfänger erreicht) sinken kann. Mit Newsletter2Go können dank des Whitelistings Zustellraten von über 99% erreicht werden.

Zur Erfolgskontrolle der Newsletter generieren wir außerdem nach jedem Versand übersichtliche Echtzeit-Reports. In diesen Analysen können unsere Kunden genau erkennen, wie ihr Newsletter abgeschnitten hat. Neben den üblichen Kennzahlen wie Öffnungsrate, Klickrate und Conversionrate enthalten weitere detaillierte Informationen. In einer visuellen Clickmap erkennt der Absender genau, auf welche Links im Newsletter wie oft geklickt wurde. Geolocating zeigt, wo sich die Öffner und Klicker des Newsletter aufhalten.

IT-Recht Kanzlei: Inwieweit heben Sie sich dabei von Ihren Wettbewerbern ab?

Maximilian Modl: Newsletter2Go ist derzeit die einzige Software, die gutes E-Mail Marketing belohnt. Für überdurchschnittliche erfolgreiche Newsletter erhalten die Nutzer einen Teil der für den Versand verwendeten E-Mail-Credits zurück. Je höher die Öffnungs- und Klickraten ausfallen, desto mehr Credits kann man dabei wiederbekommen und desto günstiger wird also der Versand. Das soll die Versender dazu motivieren, mehr auf die Qualität ihrer E-Mails zu achten.

Außerdem zeichnet sich Newsletter2Go durch eine besonders große Auswahl von E-Commerce-, CRM- und CMS-Schnittstellen aus. Diese erlauben nicht nur die leichte Verwaltung der Newsletter-Empfänger, sondern auch die besonders schnelle Erstellung von Produkt- oder Sales-Newslettern. Mithilfe einer speziellen von Newsletter2Go programmierten Newsletter-Vorlage können Produkte in einem einzigen Schritt in den Newsletter übernommen werden. Diese „1-Klick-Produktübernahme“ funktioniert durch die Eingabe der Produkt-ID – alle weiteren Produktinformationen lädt die Software selbstständig in den Newsletter. Als 1-Klick-Contentübernahme ist die Funktion auch für CMS erhältlich.

IT-Recht Kanzlei: Wo speichern Sie eigentlich die Empfängerdaten, die Ihnen Ihre Kunden zur Verfügung stellen?

Maximilian Modl: Alle Empfängerdaten liegen auf dedizierten Servern in Deutschland. Nachdem im vergangenen Jahr das Safe Harbor-Abkommen für ungültig erklärt wurde und noch immer keine wirkliche Klarheit über eine Nachfolgelösung besteht, ist dies der sicherste Weg. Bei einer Datenübertragung ins Ausland werden möglicherweise Datenschutzvorgaben nicht erfüllt.

Der Verkauf oder die Weitergabe von Empfängerdaten sind bei Newsletter2Go selbstverständlich kategorisch ausgeschlossen.

IT-Recht Kanzlei: Wickeln Sie neben dem Versand von Mails weitere Vorgänge wie z.B. E-Mail-Support oä. für den Händler ab?

Maximilian Modl: Newsletter2Go stellt die E-Mail Marketing Software und die Versandlösung bereit. Per Marketing Automation können unsere Kunden eigene automatisierte Mailings einrichten, die beim Eintreffen bestimmter Ereignisse automatisch an ihre Kontakte versendet werden. Auf diese Weise können sehr leicht komplette Kontaktstrecken eingerichtet werden, die eine lückenlose Kommunikation mit den Shopkunden ermöglichen.

Zusätzlich zum E-Mail-Versand bieten wir auch die Programmierung eigener Newsletter-Vorlagen an. Das ist nützlich für Händler, die gerne einen Newsletter im Corporate Design versenden möchten, der optisch genau ihrem Shop entspricht.

IT-Recht Kanzlei: Überprüfen Sie auch die rechtliche Zulässigkeit des E-Mail-Versandes - also etwa, ob Ihre Kunden mit Double Opt-In etc. arbeiten? Gibt es einen Anforderungskatalog, den Ihre Kunden zwingend zu erfüllen haben?

Maximilian Modl: Unsere Kunden verpflichten sich durch die Nutzung von Newsletter2Go, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Für die Einholung der datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Empfänger sind die Kunden selbst verantwortlich, da es unmöglich wäre, jede einzelne Newsletter-Anmeldung zu überprüfen.

Newsletter2Go ist allgemein nur für Unternehmen nutzbar. Ob es sich wirklich um ein gewerbliches Angebot handelt, prüfen wir bei jeder neuen Registrierung, bevor ein neuer Account E-Mails versenden kann.

IT-Recht Kanzlei: Kommt es vor, dass Kunden Ihren Dienst zur Versendung von Spam-Wellen zu missbrauchen? Wie gehen Sie dagegen vor?

Maximilian Modl: Der Versand von Spam über Newsletter2Go ist natürlich nicht erlaubt. Deshalb prüfen wir alle Nutzer schon vor dem ersten Versand auf ihre Glaubwürdigkeit und Seriösität. Dennoch lässt sich Spam leider nicht hundertprozentig vermeiden. Für uns ist essentiell, dass alle Kunden die bestmöglichen Versandbedingungen genießen. Deshalb monitoren wir unsere Server rund um die Uhr. Sollte eine Spam-Beschwerde oder ein anderes Problem auftreten, setzen wir uns zunächst mit dem Absender in Verbindung und versuchen, eine Lösung zu finden. Verstößt ein Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften oder gefährdet die Reputation der Versandserver, kann es aber auch zu einer Sperrung der Versandfunktionen kommen.

IT-Recht Kanzlei: Welche Möglichkeiten der optischen Gestaltung des Newsletters hat man bei Ihnen? Kann man sich da kreativ austoben?

Maximilian Modl: Der Kreativität sind im Prinzip keine Grenzen gesetzt. Mit Newsletter2Go erstellt man HTML-Mails, bei denen man Bilder, Texte und Links ganz nach Wunsch einfügen und bearbeiten kann. Bei der Gestaltung hilft der besonders flexible, nutzerfreundliche Newsletter-Editor im Drag&Drop-System. Bausteine mit Texten und Bildern kann man dort einfach einfügen, wie in bekannten Textverarbeitungsprogrammen bearbeiten oder verschieben.

Für den Start bieten wir außerdem eine große Auswahl fertige Vorlagen an, die natürlich mit den eigenen Inhalten gefüllt werden können.

IT-Recht Kanzlei: Sie bieten ja auch ein Gratis-Angebot an - ist dies wirklich dauerhaft gratis? Welche Leistungen beinhaltet dieses Angebot?

Maximilian Modl: Das können wir versprechen: Die komplette E-Mail Marketing Software von Newsletter2Go ist und bleibt kostenlos. Alle Newsletter sind werbefrei. Jeder Kunde kann monatlich bis zu 1.000 E-Mails gratis versendet. Erst bei einem höheren Versandvolumen müssen Credits dazugebucht werden. Die Größe des Adressbuchs ist dabei unbegrenzt. Außerdem inklusive sind responsive Newsletter-Vorlagen, Schnittstellen und Integrationen, Automation-Funktionen für Serienmails und Autoresponder, die Versandinfrastruktur mit Whitelisting und die umfangreichen Reports.

Wir haben uns für dieses Modell entschieden, damit sich Interessenten selbst von unserer E-Mail Marketing Software überzeugen können.

IT-Recht Kanzlei: Danke, dass Sie Ihre Erfahrungen mit unseren Lesern geteilt haben! Zum Schluss: Haben Sie ein besonderes Angebot für die Mandanten der IT-Recht-Kanzlei?

Maximilian Modl: Sehr gerne! Damit Ihre Mandanten sofort ins rechtssichere, erfolgreiche E-Mail Marketing einsteigen können, bieten wir ihnen einen großzügigen Rabatt auf unsere Prepaid-E-Mail-Credits an. Einfach auf dieser Seite kostenlos registrieren und beim Kauf von Credits den Code eingeben. Der Code wiederum ist im Mandantenportal der IT-Recht-Kanzlei (für alle Mandanten) sichtbar.


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