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EU-Kommissionentwurf von zwei Richtlinien zum Online-Kauf von Waren und digitalen Inhalten

15.12.2015, 17:35 Uhr | Lesezeit: 3 min
EU-Kommissionentwurf  von zwei Richtlinien zum Online-Kauf von Waren und digitalen Inhalten

Die IT-Recht Kanzlei hatte eine Presseerklärung der EU-Kommission zum Entwurf von zwei Richtlinien zum Online-Kauf von Waren und digitalen Inhalten vorgestellt. Die EU-Kommission hat jetzt weitere Texte veröffentlicht, die diese Kommissionsinitiative vor dem Hintergrund der EU-Strategie eines einheitlichen digitalen Binnenmarktes im Einzelnen genauer belegen. Diese Texte sollen kurz vorgestellt werden.

Die EU-Kommission hat zwei Richtlinienentwürfe sowie eine detaillierte Erläuterung dieser Entwürfe veröffentlicht:

  • Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss – Ein modernes Vertragsrecht für Europa – Das Potenzial des elektronischen Handels freisetzen
  • Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte. Dieser Richtlinienentwurf scheint bisher nur in englischer Sprache vorzuliegen.
  • Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und andere Formen des Fernabsatzes von Waren. Auch dieser Richtlinienentwurf scheint bisher nur in englischer Sprache vorzuliegen.

Ergänzend zur o.g. News der IT-Recht Kanzlei ist folgendes anzumerken:

  • Die beiden Richtlinien sollen die wesentlichen, zwingenden Rechte und Pflichten der Parteien eines Vertrages über die Bereitstellung digitaler Inhalte und eines Vertrages über einen Online-Warenhandel (Sprache der EU-Kommission) vollständig und gezielt harmonisieren. Diese Einschränkung beruht auf der legislativen Entschließung vom 26.2.2014 des Europäischen Parlaments (COM(2011) 0635 – C7-0329/2011 – 2011/0284 (COD)) zum Vorschlag für eine Verordnung über ein gemeinsames europäisches Kaufrecht. Die EU-Kommission konzediert, dass einzelne Mitgliedsstaaten wie Großbritannien und die Niederlande bezüglich der Bereitstellung digitaler Inhalte bereits nationale Vorschriften erlassen haben, die in Anwendungsbereich und Inhalt von den EU-Vorschlägen abweichen. Sie befürchtet eine weitere Fragmentierung des Verbraucherkaufrechts im Bereich digitale Inhalte.
  • Die Kommission will sich daher auf eine gezielte, vollständige Harmonisierung der zwingenden verbraucherrechtlichen Vorschriften konzentrieren. Sie ist der Meinung, dass Richtlinien im Gegensatz zu Verordnungen für diesen Zweck geeignetere Instrumente sind, da sie den Mitgliedsstaaten den Freiraum bieten, solche Vorschriften in Abstimmung mit ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen.
  • Der Formulierung der beiden Richtlinienentwürfe sind Konsultationen mit allen Beteiligten wie Verbraucherverbände, Händlerverbände und Mitgliedsstaaten vorausgegangen. Die Ergebnisse dieser Konsultationen sind bei der Formulierung der Richtlinientexte berücksichtigt worden.
  • Die beiden Richtlinienentwürfe werden durch andere im Rahmen der Strategie für den digitalen Binnenmarkt vorgesehene Maßnahmen ergänzt, unter anderem durch die Initiativen hinsichtlich der Mehrwert-Besteuerung, der Entwicklung hochwertiger Dienstleistungen für die grenzüberschreitende Paketzustellung und der Modernisierung des Urheberrechts. Weiter Initiativen zur Abschaffung des Geoblockings (im Internet eingesetzte Technik zur regionalen Sperrung von Internetinhalten durch den Anbieter) und die Überprüfung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz sowie die Inbetriebnahme der Plattform für die Online-Streitbeilegung sind vorgesehen.

Die IT-Recht Kanzlei wird das weitere Richtlinienverfahren begleiten und hierzu berichten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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