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Kosmetische Mittel: Ab heute gelten neue EU-Vorschriften

11.07.2013, 14:27 Uhr | Lesezeit: 3 min
Kosmetische Mittel: Ab heute gelten neue EU-Vorschriften

Kosmetikprodukte rechtssicher verkaufen Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Kosmetikprodukte rechtssicher verkaufen" veröffentlicht.

Ab heute müssen alle kosmetischen Mittel in den Ladenregalen – sowohl in der EU hergestellte kosmetische Mittel als auch in Drittländern hergestellte – vollständig der Kosmetikverordnung entsprechen; dadurch werden strengere Sicherheitsstandards garantiert und die Verbraucher erhalten bessere Informationen.

Ein solcher Vertrauensgewinn dürfte sowohl den Herstellern als auch den Verbrauchern Vorteile bescheren. Viele weltweit marktführende Unternehmen dieser Branche sind in Europa ansässig, und mit über 4000 Herstellern ist die Kosmetikindustrie ein echter Trumpf für die EU in der globalisierten Wirtschaft. Direkt oder indirekt beschäftigt die Branche über 1,5 Mio. Personen.

Die wichtigsten Änderungen, die mit der vom Rat und vom Parlament 2009 verabschiedeten Kosmetikverordnung eingeführt werden, sind folgende:

Strengere Sicherheitsanforderungen für kosmetische Mittel: Ab heute müssen die Hersteller bei der Ausarbeitung des vor dem Inverkehrbringen zu erstellenden Sicherheitsberichts besondere Anforderungen beachten.

Einführung des Konzepts der „verantwortlichen Person“: Nur kosmetische Mittel, für die eine juristische oder natürliche Person innerhalb der EU als „verantwortliche Person“ benannt wurde, dürfen in Verkehr gebracht werden. Im Rahmen der neuen Kosmetikverordnung ist genau feststellbar, wer die verantwortliche Person ist und welche Pflichten sie hat. Die verantwortliche Person muss auch die Produktinformationsdatei einschließlich der Sicherheitsbewertung des Produkts auf dem neuesten Stand halten und sie den nationalen Marktüberwachungsbehörden im Fall einer Kontrolle zur Verfügung stellen.

Zentralisierte Notifizierung aller kosmetischen Mittel auf dem EU-Markt: Hersteller brauchen ihr Produkt nur einmal zu notifizieren, und zwar über das Cosmetic Products Notification Portal (Meldestelle für kosmetische Mittel – CPNP). Die in diesem Portal gespeicherten Informationen werden es den Mitarbeitern der nationalen Giftnotrufstellen erlauben, die Zusammensetzung der Produkte bei Unfällen in Sekundenschnelle abzurufen, und die zuständigen Behörden können zur Marktüberwachung auf Informationen zu allen kosmetischen Mitteln zugreifen, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

Einführung eines Meldesystems für ernste unerwünschte Wirkungen: Die verantwortliche Person ist verpflichtet, den nationalen Behörden ernste unerwünschte Wirkungen zu melden. Die Behörden werden auch Informationen sammeln, die beispielsweise von Verwendern oder Angehörigen der Gesundheitsberufe stammen, und diese an die anderen EU-Mitgliedstaaten weitergeben.

Neue Vorschriften für die Verwendung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln: Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter – auch wenn es sich dabei um Nanomaterialien handelt – müssen ausdrücklich zugelassen sein. Produkte, die andere Nanomaterialien enthalten, deren Verwendung nicht im Rahmen der Kosmetikverordnung eingeschränkt ist, werden einer umfassenden Sicherheitsbewertung auf EU-Ebene unterzogen, falls die Kommission Bedenken hat. Nanomaterialien müssen auf der Liste der Bestandteile hinter dem Namen des Stoffes in Klammern mit dem Vermerk „Nano“ gekennzeichnet sein, z. B. „Titandioxid (Nano)“.

Außerdem wurde heute eine neue Kommissionsverordnung verabschiedet, in der gemeinsame Kriterien für Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln festgelegt sind: Hersteller, die eine Werbeaussage auf ihrem Produkt anbringen wollen, beispielsweise „48-Stunden-Wirkung“ auf einem Deodorant, müssen sechs gemeinsame Kriterien beachten: Einhaltung der Rechtsvorschriften, Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung. Die zuständigen nationalen Behörden werden die Werbeaussagen mit diesen Kriterien abgleichen können.

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Hintergrund

Zu den kosmetischen Mitteln gehören nicht nur Make-Up, Parfüm und Aftershave, sondern auch Produkte, die von entscheidender Wichtigkeit für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Verbraucher sind, wie beispielsweise Sonnencreme, Zahnpasta und Reinigungsprodukte.

Die neue Kosmetikverordnung, die 2009 verabschiedet wurde, tritt am 11. Juli 2013 nach Ablauf einer Übergangsfrist in Kraft, die es der Branche erlauben sollte, sich an die neuen Vorschriften anzupassen. Die ersten europäischen Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel wurden schon vor 35 Jahren erlassen, und sind insgesamt siebenmal überarbeitet worden.

Weitere Informationen

http://ec.europa.eu/consumers/sectors/cosmetics/index_de.htm

Website von Kommissar Mimica: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/mimica/index_en.htm

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Bildquelle:
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