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Die neue Energiekennzeichnung: Ab wann können bzw. müssen Online-Händler die neuen Energielabel bei weißer Ware verwenden?

31.03.2011, 10:48 Uhr | Lesezeit: 1 min
Die neue Energiekennzeichnung: Ab wann können bzw. müssen Online-Händler die neuen Energielabel bei weißer Ware verwenden?

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verkauf von Haushaltselektrogeräten".

Seit dem 20.12.2010 sind vier EU-Verordnungen zur neuen Energieeffizienzkennzeichnung in Kraft, wir hatten bereits hierüber berichtet. Im Internet finden sich unzutreffende Hinweise, dass die neuen Online-Energiekennzeichnungen (für Haushaltskühl- und Gefriergeräte, Haushaltswaschmaschinen sowie Haushaltsgeschirrspüler) bereits ab dem 20.12.2010 verwendet werden dürften. Lesen Sie weiter, wenn Sie erfahren möchten, ab wann die neuen Energiekennzeichnungen tatsächlich verwendet werden dürfen bzw. ab wann Online-Händler die neuen Energieeffizienzkennzeichnungen verwenden müssen.

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Ab wann gelten die Änderungen nun zwingend für Online-Händler?

Online-Händler können die neuen Online-Energiekennzeichnungen (für Haushaltskühl- und Gefriergeräte, Haushaltswaschmaschinen sowie Haushaltsgeschirrspüler) ab dem 20.12.2011 verwenden.

Verpflichtend (!) wird die Kennzeichnung für Online-Händler:

  • bei Haushaltskühl- und Gefriergeräten ab dem 30.03.2012
  • bei Haushaltswaschmaschinen und Haushaltsgeschirrspüler ab dem 20.04.2012.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© mark penny - Fotolia.com

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