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Musterschreiben: Zur Durchsetzung der Rücknahme negativer Bewertungen bei eBay

13.06.2008, 17:58 Uhr | Lesezeit: 4 min
Musterschreiben: Zur Durchsetzung der Rücknahme negativer Bewertungen bei eBay

Seit der Reform des Bewertungssystems bei eBay ist die Rechtslage bei negativen Bewertungen relativ unklar. Dies hängt mit dem Umstand zusammen, dass eBay die Möglichkeit der einvernehmlichen Rücknahme negativer Bewertungen nun nicht mehr vorsieht und eine abgegebene Bewertung selbst bei einer entsprechenden Rücknahmeerklärung des Bewertenden nicht entfernt.

Aus den eBay-Grundsätzen ergibt sich, dass eBay eine Bewertung u. a. dann entfernt, wenn eine vollstreckbare richterliche Entscheidung zur Löschung der Bewertung gegen das Mitglied vorliegt, das die Bewertung abgegeben hat. Bei einer Klage gegen das bewertende Mitglied ergeben sich jedoch neben dem stets zu berücksichtigenden Prozessrisiko weitere Probleme. Früher konnte man das bewertende Mitglied bei einer rechtswidrigen Bewertung auf Zustimmung zur Rücknahme der Bewertung gegenüber eBay verklagen. Das Urteil hat die Willenserklärung des Beklagten dann ersetzt. Aus heutiger Sicht stellt sich die Frage, ob ein solcher Antrag überhaupt noch möglich ist. Denn eBay würde die Bewertung ja nicht mal dann entfernen, wenn der Bewertende die Rücknahmeerklärung selbst abgibt. Es wäre daher möglich, dass einer Klage von vornherein das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

Bis zu einer Klärung der oben genannten Rechtsfragen empfehlen wir Betroffenen bei unberechtigten negativen Bewertungen daher folgendes Vorgehen:

1. Kommentieren Sie eine negative Bewertung umgehend und schildern Sie dabei Ihre Sicht der Dinge.

2. Prüfen Sie anhand der von eBay aufgestellten Grundsätze zu Bewertungen, ob ein Fall vorliegt, in dem eBay die Bewertung selbst entfernt. Insoweit verweisen wir auf unseren Beitrag „Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?“, der unter https://www.it-recht-kanzlei.de/neues-bewertungssystem-ebay-negative-bewertung.html abrufbar ist. Falls ein solcher Fall vorliegt, sollten Sie sich zunächst direkt an eBay wenden.

3. Wenn eBay die Bewertung nicht selbst entfernt und Sie trotz der bestehenden Rechtsunsicherheit gerichtlich gegen den Bewertenden vorgehen wollen, sollten Sie diesen vorher zumindest außergerichtlich dazu auffordern, gegenüber eBay die Zustimmung zur Rücknahme seiner Bewertung zu erklären. Hierfür können Sie das nachfolgende Musterschreiben verwenden. Weigert sich der Bewertende, die Erklärung abzugeben, ist das Risiko, dass eine Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abgewiesen wird jedenfalls reduziert. Stimmt der Bewertende der Rücknahme seiner Bewertung allerdings außergerichtlich zu, so können Sie ihn hierauf nicht mehr verklagen. Da eBay die Bewertung in diesem Fall nach den neuen Grundsätzen jedoch auch nicht entfernen würde, bliebe jetzt nur noch eBay als potentieller Anspruchsgegner.

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Musterschreiben der IT-Recht Kanzlei zur Rücknahme negativer Bewertungen

Sehr geehrter Frau/Herr xxx,/

unter Ihrem eBay-Mitgliedsnamen „xxx" haben Sie von uns am xxx über die Internetplattform eBay einen xxx (Artikelnummer xxx) erworben. Unter demselben Mitgliedsnamen haben Sie uns am xxx im Zusammenhang mit dieser Transaktion in dem von eBay zur Verfügung gestellten Bewertungsprofil mit den Worten: „xxx" negativ bewertet./

Mit dieser Bewertung verstoßen Sie gegen § 6 Nr. 3 der von Ihnen akzeptierten eBay-AGB, die sich im Rahmen von vertraglichen Nebenpflichten auf alle über eBay getätigten Transaktionen auswirken. Darin heißt es:

„Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:

  • unzutreffende Bewertungen abzugeben.
  • Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
  • in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
  • Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem eBay-Marktplatz."

 

Die von Ihnen abgegebene Bewertung ist unzutreffend, weil…

Darüber hinaus greifen Sie mit Ihrer Bewertung in rechtswidriger Weise in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Ihre Behauptung ist geeignet, unseren Ruf als Verkäufer zu schädigen und entsprechende Umsatzeinbußen zu verursachen.

Wir können daher von Ihnen die Zustimmung zur Rücknahme der oben genannten Bewertung verlangen. Wir fordern Sie daher auf, bis spätestens zum X (Frist sollte 1 Woche betragen) gegenüber eBay die Zustimmung zur Rücknahme Ihrer Bewertung vom xxx mit dem Inhalt: "xxx" zu erklären.

Sollten Sie die vorgenannte Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Da Ihnen hierdurch weitere erhebliche Kosten entstehen, hoffen wir, dass dies vermieden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Gerd Altmann (geralt) / PIXELIO

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128 Kommentare

T
Timpi 14.12.2023, 21:14 Uhr
Die schlechten Bewertungen fließen doch gar nicht mit ein
Das ist doch alles Quatsch, was ihr geschrieben ist. Obwohl ich mich auch über das bewertungssystem ärgere, weil ich jetzt von top zufrieden auf nur noch zufrieden gesungen bin. So ist es doch gar nicht so, dass die schlechten Bewertungen bei ebay kleinanzeigen irgendwas bewirken. Ist es euch doch bitte mal durch: man braucht mindestens 2,4,8 und so weiter positiver Bewertungen um im Rang zu steigen. Dass negative Bewertungen da irgendeinen Einfluss haben konnte ich nicht lesen.
Es ist trotzdem ärgerlich dass ich nicht weiß, wie dieses ganze Bewertungssystem zustande kommt und woran es liegt, dass ich nun einen Level tiefer liege, obwohl ja eigentlich alle zufrieden zu sein scheinen und ich keinen Ärger hatte in den letzten Monaten, und auch sonst eigentlich nie
D
Darren 20.10.2023, 00:44 Uhr
System mit vielen Fehlern
Viele haben hier schon das Problem geschildert dass es mit ungerechtfertigten Bewertungen gibt. Ein anderes Problem habe ich entdeckt. Man sollte definitiv Bewertungen mindestens einmal ändern können. Nach einem nich zustande gekommenen kauf wollte ich den interessenten bewerten, der total freundlich war. Mit meinen dicken fingern auf dem kleinen display habe ich aber nun ausversehen die mittelzeile erwischt und ZACK bewertung ist raus…..das tut mir für ihn jetzt sehr leid, keine nachfrage, keine Häckchen die man ankreuzen kann nichts, einfach weil ich den Bildschirm an der falschen stelle berührte. Ist auch eine Sache die geändert werden sollte.
W
Walli 06.09.2023, 12:37 Uhr
Verschenken
Was ich gar nicht gut finde, sind generell *Interessenten ", mit denen man als Anbieter gefühlt 1 Mill. kommuniziert.
Speziell wenn ich Artikel zum Verschenken anbiete und der Abholtermin immer wieder verzögert wird, geändert wird....bis man aufgibt. Es geht nicht darum, dass man seine Meinung ändert.
Aber wir leben im 21. Jahrhundert und es sollte möglich sein, eine Absage zu senden.
Wenn es zeitlich passt, gebe ich zwei Chancen.
Jedoch kann es wohl nicht sein, auf Antwort betteln zu müssen
.....
Wir reden hier von Artikeln, die in absolut gutem Zustand und zu verschenken sind.
n
nadja Carmen 08.08.2023, 21:27 Uhr
Unzulässig
Das ist echt unfair ich bin immer ein guter und aufrichtiger Mensch und ehrlich und ich verkaufe meine Sachen ehrlich und Hagel und andere Menschen die unehrlich sind die nicht gut umgehen mit den Sachen die Kaputte Sachen verkaufen kriegen noch eine Top Bewertung das ist doch echt gemein der hat mit Rainer mit jemandem geschrieben dann kriegt man sofort eine Schlechte Bewertung warm wird als Betrüger hingestellt gehts noch was ist überhaupt mit eBay kleinanzeigen los wann ändert sich das one wird da mal nachgeguckt Das ist doch unglaublich so kann man jedem schlecht bewerten egal wer aber gutes oder schlecht ich komm in meinen Account nicht mehr rein weil ein dumpfbacken mich schlecht bewertet hat bin ich einmal geschrieben habe das ist echt eine Frechheit wenn wird das geändert roman wird das überprüft und die Leute die haben noch einen guten Ergraut Eine gute Bewertung die sollten sich was schämen
F
Frau 12.07.2023, 19:30 Uhr
Verkäufer
Jeder Depp der mit den Preisen nicht zufrieden ist und mir seine aufs Auge drücken will, darf ohne Zustandekommen eines Kaufes eine schlechte Bewertung abgeben!!! Es ist echt so hinterlistig, wie manche Leute vorgehen. Selbst die, die ein Schnäppchen machten, sind bei der Bewertung total unsachlich und link !!! Das Bewertungssystem muss überdacht werden. Ich schau mir das nicht mehr lange an....
A
Angelina 02.07.2023, 13:23 Uhr
Unfairen Bewertungssystem
Ich hasse die A...Menschen bei ebay kl... Das Unternehmen macht nicht mal was dagegen und man kann auch die Funktion nicht mal beenden.
Wenn man z.B. hintenrum gemeldet wird als gewerblicher Verkäufer was bei mir garnicht so ist,wird die Anzeige ohne Vorwarnung gelöscht.Also ebay kl. Ist unfair..Angefangen bei den Mitarbeitern und Kaufinteressenten/Käufern.Werde mich bei ebay kleinanzeigen aus oben genannten Gründen löschen.

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