IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Neues Muster: Geheimhaltungsvereinbarung für vertrauliche Informationen

10.07.2019, 18:21 Uhr | Lesezeit: 2 min
Neues Muster: Geheimhaltungsvereinbarung für vertrauliche Informationen

Auch im E-Commerce kommt neuen Geschäftsideen, neuartigen Dienstleistungskonzepten, neuen Produktansätzen und neuen Absatzvorhaben regelmäßig ein hoher finanzieller Wert zu, der vor allem aus der Innovation und deren Alleinstellungseigenschaft auf dem Markt resultiert. Zur Umsetzung neuartiger Projekte ist allerdings vielmals die Kooperation mit Geschäftspartnern erforderlich, denen gegenüber bestimmte vertrauliche Informationen und Know-How für die Realisierung offen gelegt werden müssen. Um das eigene Vorhaben im Rahmen dieser Kooperation vor absatzschädigenden Nachahmungen, vor Konkurrenzaufgebot und vor eigenmächtiger Fremdverwertung zu schützen, ist regelmäßig der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (englisch: NDA = non-disclosure agreement) essentiell. Exklusiv für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei ab sofort eine Muster-Geheimhaltungsvereinbarung bereit, die auch die Vorgaben des erst am 26.04.2019 in Kraft getretenen Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) berücksichtigt.

Mit dieser Muster-Geheimhaltungsvereinbarung können Kooperationspartner einerseits auf die Verschwiegenheit und Vertraulichkeit und andererseits darauf verpflichtet werden, die erhaltenen werthaltigen Informationen nicht für eigene Geschäftszwecke zu verwerten oder zu verwenden. Um den Verpflichtungen Nachdruck zu verleihen, wird die Muster-Vereinbarung von einer strengen Vertragsstrafenklausel flankiert, die auch dann eingreift, wenn die Informationen nicht zur Erstellung eines identischen, sondern nur eines ähnlichen geschäftlichen Konzepts vertragswidrig verwertet wurden. Das Muster beachtet hierbei auch die Vorgaben und Grundsätze des am 26.04.2019 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Zur neuen Muster-Geheimhaltungsvereinbarung geht es hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Verkaufen Sie Batterien oder Produkte, die Batterien enthalten? Handlungsanleitung + Muster
(26.04.2024, 13:54 Uhr)
Verkaufen Sie Batterien oder Produkte, die Batterien enthalten? Handlungsanleitung + Muster
Briefwerbung gegenüber Verbrauchern? Datenschutzerklärung nicht vergessen!
(24.04.2024, 07:55 Uhr)
Briefwerbung gegenüber Verbrauchern? Datenschutzerklärung nicht vergessen!
Kunde macht Datenauskunft geltend? Effektive Mustermitteilungen
(23.04.2024, 08:40 Uhr)
Kunde macht Datenauskunft geltend? Effektive Mustermitteilungen
Schaden durch Lieferung mangelhafter Ware? Aufwendungsersatzanspruch gegen Lieferanten
(22.04.2024, 20:02 Uhr)
Schaden durch Lieferung mangelhafter Ware? Aufwendungsersatzanspruch gegen Lieferanten
Warenlieferung fehlgeschlagen? Effektive Mustervorlagen für Online-Händler
(19.04.2024, 11:45 Uhr)
Warenlieferung fehlgeschlagen? Effektive Mustervorlagen für Online-Händler
Muster: Rechtssichere Werbung mit einer Händlergarantie
(18.04.2024, 14:39 Uhr)
Muster: Rechtssichere Werbung mit einer Händlergarantie
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei