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Marken 4ever: Das Angebot der IT-Recht Kanzlei zur Markenüberwachung

07.07.2017, 17:23 Uhr | Lesezeit: 3 min
Marken 4ever: Das Angebot der IT-Recht Kanzlei zur Markenüberwachung

Markenanmeldungen sind weiterhin ein Boom-Markt - laut DPMA sind die Anmeldezahlen wiederum gestiegen. Das bedeutet, dass weiterhin der Markenschutz in Deutschland gut angenommen wird. Das bedeutet aber auch, dass die Markeninhaber mit einen verschärften Kollisionskurs rechnen müssen. Die IT-Recht Kanzlei bietet zum Schutz eingetragener Marken seit längerem einen sinnvollen Service für jeden Markeninhaber hierzu an: Die Kollisions- und Fristenüberwachung eingetragener Marken. Darin ist neben der Überwachung der Verlängerungsfrist die ständige Überwachung der eingetragenen Marke inkludiert. Sobald eine identische oder ähnliche Marke angemeldet wird, wird der Markeninhaber in Kenntnis gesetzt und kann schnell reagieren und ggf. die Löschung beantragen. Denn was viele nicht wissen: Das Markenamt prüft bei der Eintragung gerade nicht, ob die Marke identisch ist oder ähnlich bereits existiert.

Diesen Service haben wir jetzt um ein weiteres, nützliches Detail erweitert: Die Markenverlängerung - denn nach Ablauf der 10-jährigen Schutzfrist muss eine Marke zwingend verlängert werden, wenn der Markeninhaber seine Marke nicht verlieren will - jetzt übernimmt die IT-Recht-Kanzlei im Rahmen ihres Markenüberwachungsvertrages Premium auch die Beantragung und Abwicklung der Verlängerung. Ein weiterer Weg zur Entlastung der Markeninhaber.

Unsere Angebote zur Markenüberwachung

- Markenüberwachungspaket Basis:

Für einen Betrag von 29,00 €/ Monat zzgl. USt pro (Wort)Marke bietet die Kanzlei eine Kollisions- sowie Fristenüberwachung.

- Markenüberwachungspaket Premium:

Für einen Betrag von 49,00 €/ Monat zzgl. USt pro (Wort)Marke bietet die Kanzlei neben der Kollisions- und Fristenüberwachung ein monatliches Kontingent an rechtlicher Beratung rund um das Thema Markenrecht, Markenschutz, Markenabmahnung etc. sowie die Beantragung und Abwicklung der Markenverlängerung an. Dies ist ein durchaus sinnvoller Zusatzservice:

Insbesondere im Onlinehandel ist man mit markenrechtlichen Problemen öfters konfrontiert als einem lieb ist - da kann rechtliche Beratung ohne Kostendruck nicht schaden.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Im Einzelnen:

Aller Anfang ist schön: Zunächst freut sich der frischgebackene Markeninhaber über die eingetragene Marke und mit Übermittlung der amtlichen Markenurkunde scheint der Schutz in Stein gemeißelt zu sein.

Die Marke sollte sich nun auf dem Markt etablieren und im besten Fall zu einem veritablen Vermögenswert entwickeln.

Was aber ist, wenn diese Entwicklung gestört wird – etwa durch identische oder ähnliche Neueintragungen? Dann ist die Freude an der geschützte Marke schnell dahin und aller Zeit- und Geldaufwand fast umsonst gewesen.

Die Situation entsteht dadurch, dass die Markenämter nicht von Amts wegen prüfen, ob eine angemeldete Marke bereits existiert. Das Amt prüft allein, ob die Marke eintragungsfähig ist, und trägt die Marke ein, ohne auch zu prüfen, ob eine identische oder ähnliche Marke bereits existiert. Zwar kann sich die ältere Marke gegenüber der jüngeren Marke durchsetzen, mit dem Ergebnis, dass die jüngere Marke zu löschen ist.

Der Markeninhaber muss aber erstmal mitbekommen, dass eine rechtsverletzende Neuanmeldung/-eintragung vorgenommen wurde. Hier kann unter Umständen wertvolle Zeit verstreichen - und ggf. kann sich die Konkurrenzmarke in dieser Zeit etablieren und zur Verwässerung der Altmarke beitragen.

Der Service der IT-Recht Kanzlei

Im Rahmen der Kollisionsüberwachung werden die Neuanmeldungen laufend überwacht und der Markeninhaber wird umgehend informiert, wenn eine identische oder ähnliche Marke angemeldet wurde. So kann der Markeninhaber zeitnah reagieren und ggf. die Eintragung verhindern bzw. die Löschung der Marke bereits im kostengünstigen Widerspruchsverfahren vorantreiben.

Eine Fristenüberwachung sollte für jeden Markeninhaber schon fast obligatorisch sein – denn nach Ablauf des 10-jährigen Schutzzeitraums muss der Markenschutz durch Zahlung einer Amtsgebühr verlängert werden, um zu vermeiden, dass die Marke gelöscht wird.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
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