Klage des Zappa Family Trust abgewiesen
Das Landgericht Düsseldorf hat letzte Woche die Klage des Zappa Family Trust, dessen gesetzliche Vertreterin die Witwe des 1993 verstorbenen Musikers Frank Zappa ist, auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung „Zappanale“ sowie eines Bildzeichens abgewiesen. Beklagte sind ein deutscher Fanverein zu Ehren Frank Zappas, dessen Vereinsvorsitzender sowie der Inhaber der Domain www.zappanale.de.