IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Letzte Chance: Die EU-Förderung für Markenanmeldungen

26.08.2021, 11:14 Uhr | Lesezeit: 2 min
Letzte Chance: Die EU-Förderung für Markenanmeldungen

In ein paar Tagen am 01.09.2021 öffnet sich das letzte Zeitfenster für die EU-Förderung von Markenanmeldungen. Diese Förderung richtet sich an sog. KMU, also an kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert wird eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums und ein Teil (50 %) der Anmeldegebühren von Marken und Geschmacksmustern. Vor allem die Förderung von Markenanmeldungen ist hier für viele Unternehmen derzeit interessant…

Die Förderung beläuft sich wie erwähnt auf 50 % der Anmeldgebühren und ist auf 1.500 EUR pro Markenanmeldung gedeckelt. Sie kann in 5 Zeitfenstern, verteilt über das ganze Jahr 2021, beantragt werden – der gerade laufende März ist das 2. Zeitfenster des Jahres. Weitere Informationen zu dieser EU-Förderung finden Sie auf der Website des EUIPO.

Die Förderung richtet sich an KMU - also kleine und mittlere Unternehmen. An den Förderungsberechtigten werden ua. folgende Anforderungen gestellt:

  • kleines oder mittleres Unternehmen (zwischen 10 und 250 Beschäftigte)
  • Jahresumsatz zwischen 2 und 50 Mio. EUR
  • Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat

Die vollständige Checkliste der EU in sämtlichen Amtssprachen finden Sie hier.

Wer sich angesprochen fühlt sollte wie folgt vorgehen:

1. Antragstellung auf Förderung innerhalb des Zeitfensters (derzeit: 01.03 – 31.03.2021) hier.
2. Marke (de oder EU) innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Finanzhilfebeschlusses der EU anmelden bzw. durch einen Rechtsanwalt anmelden lassen.
3. Anmeldegebühren zahlen bzw. durch den beauftragten Rechtsanwalt zahlen lassen.
4. Erstattungsantrag stellen.

Achtung: Sofern die Anmeldung bereits durch andere EU-Hilfen finanziert wurde, kann diese weitere Förderung nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Und noch ein kleiner Tipp: Die Förderung läuft immer nur solange, solange Finanzmittel zur Verfügung stehen - das sich bald das letzte Zeitfenster dieser Aktion öffnet, ist Eile geboten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Achtung Falle: Fake-Mails vom DPMA
(04.03.2024, 16:05 Uhr)
Achtung Falle: Fake-Mails vom DPMA
Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
(29.01.2024, 11:20 Uhr)
Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
EuG: Geschmacksmusterschutz von Lego-Spielbaustein bestätigt
(25.01.2024, 10:03 Uhr)
EuG: Geschmacksmusterschutz von Lego-Spielbaustein bestätigt
BGH: Nicht immer gewinnt der Name gegen die ältere Domain
(09.01.2024, 11:43 Uhr)
BGH: Nicht immer gewinnt der Name gegen die ältere Domain
Gefährliches Halbwissen: Die größten Irrtümer in Bezug auf Marken - Teil 2
(03.01.2024, 08:52 Uhr)
Gefährliches Halbwissen: Die größten Irrtümer in Bezug auf Marken - Teil 2
Weiter geht's: Auch 2024 EU-Förderung von Markenanmeldungen
(21.12.2023, 08:46 Uhr)
Weiter geht's: Auch 2024 EU-Förderung von Markenanmeldungen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei