Zahlreiche Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler nutzen die Plattform LinkedIn, um sich potentiellen Arbeitnehmern als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren und Werbung für das eigene Unternehmen zu machen. Für die geschäftliche Nutzung der Plattform LinkedIn bietet die IT-Recht Kanzlei nun eine spezielle LinkedIn-Datenschutzerklärung an, die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach der DSGVO behilflich sein kann.
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsmäßiger Auftritt bei LinkedIn – besondere Pflichten greifen
Wer auf LinkedIn einen geschäftsmäßigen Auftritt betreibt, also etwa als Firma, Gewerbetreibender oder Freiberufler dort nach Arbeitnehmern sucht bzw. für sein Unternehmen wirbt, den treffen besondere Pflichten.
Entscheidend für die Geschäftsmäßigkeit ist alleine, dass in irgendeiner Form Werbung für das eigene Unternehmen gemacht wird, und sei es nur zur Rekrutierung neue Arbeitskräfte.
Insbesondere beim Betrieb eines klassischen LinkedIn-Unternehmensprofils handelt es sich ganz klar um ein geschäftsmäßig angebotenes Telemedium des jeweils werbenden Unternehmens.
Impressumspflicht
Zunächst muss ein korrektes Impressum vorgehalten werden, da ein eigenständiges, geschäftliches Telemedium durch den Auftritt betrieben wird.
So hat etwa das LG München I (Urteil vom 03.06.2014, Az.: 33 O 4149/14) bereits für die Plattform XING entschieden, dass der Auftritt (hier eines Rechtsanwalts) gegen die Vorgaben des § 5 TMG verstößt, wird dort kein korrektes Impressum vorgehalten.
Vorhalten einer Datenschutzerklärung anzuraten
Ferner ist im Rahmen von geschäftlichen Auftritten bei LinkedIn unbedingt anzuraten, jeweils auch eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorzuhalten.
Denn auch bei geschäftlichen LinkedIn-Auftritten wird davon auszugehen sein, dass der dort „Auftretende“ gemeinsam mit dem Betreiber der Plattform LinkedIn für stattfindende Datenverarbeitungen im Sinne der DSGVO (mit)verantwortlich sein dürfte.
Entscheidung des EuGH
Der EuGH hatte im Sommer 2018 bereits für einen geschäftlichen Auftritt bei Facebook entschieden, dass der Betreiber der gegenständlichen „Fan-Page“ neben Facebook selbst für auf Facebook stattfindende Datenverarbeitungen (mit)verantwortlich zeichnet.
Wir berichteten hier.
Diese Rechtsprechung führt dazu, dass Betreiber geschäftlicher Facebook-Auftritte neben dem Impressum auch eine Datenschutzerklärung im Rahmen ihres Auftritts vorhalten müssen.
Die Argumentation des EuGH lässt sich dabei auch auf geschäftliche Auftritte bei LinkedIn übertragen.
DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für LinkedIn der IT-Recht Kanzlei
Die IT-Recht Kanzlei hat dies zum Anlass genommen, auch für LinkedIn eine spezielle Datenschutzerklärung anzubieten, die die vom EuGH getroffenen Feststellungen berücksichtigt und von geschäftlichen Nutzern dieser Plattformen genutzt werden kann.
Dabei berücksichtigt die Datenschutzerklärung für LinkedIn insbesondere die Tatsache, dass für bestimmte Verarbeitungsvorgänge nicht nur der Nutzer sondern auch LinkedIn Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist.
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Der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei ermöglicht Ihnen eine schnelle und bequeme Einbindung von Impressum und Datenschutzerklärung bei LinkedIn.
Wir hosten das Impressum und die Datenschutzerklärung für LinkedIn für Sie. Sie erhalten einen Link, den Sie dann bei LinkedIn für den Verweis auf das Impressum und die Datenschutzerklärung lediglich hinterlegen müssen.
Weiterer Vorteil des Hostingservice: Ergeben Sie rechtliche Änderungen der Datenschutzerklärung, können wir diese automatisch für Sie auf dem neuesten Stand halten.
Selbstverständlich ist der Hostingservice für die Rechtstexte nicht mit einem Aufpreis verbunden.
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