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EAR: Änderung der Verwaltungspraxis bezüglich Leuchten mit fest eingebauten Lichtquellen seit dem 21. Juli 2010

29.07.2010, 08:42 Uhr | Lesezeit: 2 min
EAR: Änderung der Verwaltungspraxis bezüglich Leuchten mit fest eingebauten Lichtquellen seit dem 21. Juli 2010

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Elektrogesetz" veröffentlicht.

Seit dem 21. Juli 2010 werden Leuchten, die fest eingebaute, nicht austauschbare Lichtquellen enthalten, durch die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) nicht mehr als Gasentladungslampen, sondern als Leuchten qualifiziert. Sofern diese Leuchten zur Nutzung in Haushalten bestimmt sind, unterfallen sie damit nicht dem Anwendungsbereich des ElektroG (Anhang I Nr. 5 zum ElektroG). Die eingebauten Lichtquellen sind insoweit Teil der Leuchte, die nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG fällt und fallen damit ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Dem ElektroG unterfallen damit beispielsweise nicht mehr die zur Nutzung in Haushalten bestimmten Taschenlampen (-leuchten), Arbeitsleuchten, Stirnleuchten, Fahrradbeleuchtungen, Deckenstrahler und (Weihnachts-) Lichterketten mit eingebauten, nicht austauschbaren LEDs.

Für Unternehmen, die mit der Geräteart "Gasentladungslampen  für die Nutzung in privaten Haushalten" der Kategorie 5 (Beleuchtungskörper) bei der stiftung ear registriert sind, bedeutet dies Folgendes:

  • Wenn das Unternehmen Leuchten mit fest eingebauten Lichtquellen zur Nutzung in Haushalten in Verkehr bringt, sind diese Gerätemengen zukünftig nicht mehr im Rahmen der monatlichen Mengenmeldungen zu melden.
  • Falls das Unternehmen ausschließlich Leuchten mit fest eingebauten Lichtquellen zur Nutzung in Haushalten in Verkehr bringt, besteht für eine weitere Registrierung mit der Geräteart "Gasentladungslampen  für die Nutzung in privaten Haushalten" kein Grund. In diesem Fall kann formlos die kostenlose Aufhebung dieser Registrierung bei der stiftung ear beantragt werden.

LED-Lampen mit standardisierten Sockeln, die vom Benutzer selbst in die Fassung einer Leuchte eingesetzt werden können und herkömmliche Lampen ersetzen (insbes. sogenannte Retrofit-Lampen), fallen weiterhin in den Anwendungsbereich des ElektroG.

Für Unternehmen,  die derzeit in der Geräteart „Gasentladungslampen für ausschließlich gewerbliche Nutzung“ registriert sind, wird die stiftung ear  alsbald auch eine geänderte Verwaltungspraxis zur Anwendung bringen. Details hierzu werden momentan durch die regelsetzenden Gremien festgelegt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Ewe Degiampietro - Fotolia.com

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