IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Tipp des Tages: Sie verkaufen Lebensmittel oder Futtermittel? Dann werben Sie nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen!

31.07.2009, 09:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
Tipp des Tages: Sie verkaufen Lebensmittel oder Futtermittel? Dann werben Sie nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen!

Zurzeit werden viele Lebensmittelhändler abgemahnt, weil sie beim Verkauf ihrer Lebensmittel (auch Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel) oder Futtermittel mit krankheitsbezogenen Aussagen werben. Dies ist laut § 12 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) jedoch ausdrücklich untersagt!

Was versteht man unter "krankheitsbezogener Werbung"?

Darunter fasst man

  • Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen,
  • Hinweise auf ärztliche Empfehlungen oder ärztliche Gutachten,
  • Krankengeschichten oder Hinweise auf solche,
  • Äußerungen Dritter, insbesondere Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, soweit sie sich auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten beziehen, sowie Hinweise
  • auf solche Äußerungen,
  • bildliche Darstellungen von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels,
  • Aussagen, die geeignet sind, Angstgefühle hervorzurufen oder auszunutzen,
  • Schriften oder schriftliche Angaben, die dazu anleiten, Krankheiten mit Lebensmitteln zu behandeln.
Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Beispiele unzulässiger krankheitsbezogener Werbung!

1. "Jetzt besteht die allerste Möglichkeit, Krankheiten an der Wurzel anzupacken".

2.  "Fast alle im Alter auftretenden Krankheiten werden von freien Radikalen mit verursacht - vom herzinfarkt bis zur Alzheimerkrankheit. Selbst Alterflecken und Hautfalten sind ihr Werk. Wird die Erbsubstanz (unsere Gene) durch die aggressiven Moleküle verändert, kann sogar Krebs entstehen."

Nicht allen bekannt: Verbot krankheitsbezogener Aussagen gilt auch für Futtermittel!

„Futtermittel“ im Sinne des Artikels 3 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. sind Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind.

Gemäß § 20 LFGB ist es verboten, beim Verkehr mit Futtermitteln, ausgenommen Diätfuttermittel, oder in der Werbung für sie allgemein oder im Einzelfall Aussagen zu verwenden, die sich

  • auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oderauf die Verhütung solcher Krankheiten, die nicht Folge mangelhafter Ernährung sind,
  • beziehen.

Hinweis: Dieses Verbot bezieht sich nicht auf Aussagen über Futtermittel, soweit diese Aussagen der Zweckbestimmung dieser Stoffe entsprechen.

Mehr zum Thema

Beiträge zum Thema: Verkauf von Lebensmitteln

Beiträge zum Thema: Verkauf von Lebensmittelzusatzstoffen

Beiträge zum Thema: Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel n

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

U
Unbekannt 07.10.2009, 17:01 Uhr
Gesundheit ist nicht Krankheit
Die Förderung/Erhaltung der Gesundheit darf ja beworben werden.
B
Bio-Bauer 31.07.2009, 12:51 Uhr
Lebensmittel & gesundheitsbezog. Aussagen
Dürfen dann auch etwa Schauspielerinnen in einem Werbespot nicht mehr ein Produkt mit den Worten anpreisen, dass durch den Verzehr des betreffenden Lebensmitteles ihre Gesundheit deutlich gefördert wurde bzw. sie sich deutlich wohler fühlen? Damit wäre doch eine ganze Werbestrategie hinfällig, oder sehe ich das falsch?

weitere News

Weil der Kater eine Krankheit ist: Vorsicht bei Werbeaussagen
(23.09.2019, 15:51 Uhr)
Weil der Kater eine Krankheit ist: Vorsicht bei Werbeaussagen
Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Auch bei diätetischen Lebensmitteln ist Verbot krankheitsbezogener Werbung zu beachten
(08.09.2009, 11:09 Uhr)
Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Auch bei diätetischen Lebensmitteln ist Verbot krankheitsbezogener Werbung zu beachten
Unzulässig: Werbung mit krebshemmender oder cholesterinsenkender Wirkung von grünem Tee
(07.11.2007, 09:22 Uhr)
Unzulässig: Werbung mit krebshemmender oder cholesterinsenkender Wirkung von grünem Tee
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei