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Kostenlose AGB für Online-Shops

29.05.2015, 19:57 Uhr | Lesezeit: 7 min
Kostenlose AGB für Online-Shops

Hin und wieder sprechen uns Onlinehändler auf kostenfrei nutzbare AGB-Konfiguratoren im Internet an. Diese Lösungen sind in aller Regel wenig überzeugend – warum, das stellen wir Ihnen nachfolgend gerne im Einzelnen dar. Da kostenlose Rechtstexte zumal so manche Abmahnfalle für Händler bergen, möchten wir Sie von der Nutzung professioneller Rechtstexte überzeugen – im Rahmen eines kostenlosen Testmonats.

Stellen Sie uns auf die Probe!

Die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen professionelle AGB für Onlineshops an, und das für einen Monat völlig kostenlos. Geben Sie bei Ihrer Bestellung einfach das Codewort „Testmonat“ im Kommentarfeld an. Dadurch profitieren Sie automatisch vom kostenfreien Testmonat.

Sofern wir von Ihnen binnen eines Monats ab Ihrer Bestellung keine Kündigung erhalten, nutzen Sie die AGB automatisch bereits ab 9,90 Euro (zzgl. MwSt.) pro Monat weiter – bei höchstmöglicher Flexibilität, da monatlich kündbar. Wir halten für Sie die AGB im Rahmen dieses Pflegevertrags stets aktuell, informieren Sie bei notwendigen Änderungen und haften selbstverständlich - wie jede andere Rechtsanwaltskanzlei auch - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Rechtssicherheit der Rechtstexte.

Schutz vor Abmahnungen – auch kostenlos?

Auf den ersten Blick versprechen auch kostenlose Angebote einen Schutz vor Abmahnungen.

Wir meinen: Ein effektiver Schutz vor Abmahnungen durch das Bereitstellen professioneller und laufend gepflegter AGB ist nicht zum Nulltarif möglich. Dies wissen auch die Anbieter der kostenlosen AGB-Konfiguratoren, schließen diese in aller Regel doch jegliche Haftung aus.

Will heißen: Werden Sie dann wegen dieser AGB abgemahnt, etwa weil diese unvollständig oder veraltet sind bzw. sogar unwirksame Klauseln enthalten oder weil diese möglicherweise gar nicht zu Ihrem Geschäftsmodell passen, stehen Sie alleine da und bleiben auf den Abmahnkosten sitzen.

Sollten Sie hingegen wegen der von uns zur Verfügung gestellten AGB abgemahnt werden, haften wir selbstverständlich - wie jede andere Rechtsanwaltskanzlei auch - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Inhalt unserer Rechtstexte. Dies umfasst etwa die Freistellung von Kosten für eine Abmahnung aufgrund unserer Rechtstexte sowie die Freistellung von Kosten aus einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit unseren Rechtstexten.

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Shop-AGB immer aktuell – auch kostenlos?

Die Praxis zeigt, dass beliebtes Ziel von Abmahnungen veraltete Rechtstexte, insbesondere veraltete Widerrufsbelehrungen sind. Solche Fehler lassen sich leicht aufspüren und dokumentieren, die Rechtsprechung ist gefestigt. Kurzum: Ein lohnendes Ziel für Abmahner, erst Recht seit dem Inkrafttreten der Änderungen durch die Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014.

Die IT-Recht Kanzlei entwickelt seit vielen Jahren professionelle Rechtstexte für Onlinehändler. Daher kennen wir auch den Aufwand, der dahinter steckt, die Rechtstexte immer „up to date“ zu halten, also an die - in immer kürzeren Abständen auftretenden - gesetzlichen Änderungen und Richtungswechseln in der Rechtsprechung anzupassen.

In der Überwachung von Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung sowie den notwendigen Anpassungen der Texte steckt eine ganze Menge „manpower“ – und diese lässt sich nicht kostenlos abbilden.

Wir nehmen unseren Mandanten die Sorge, mit veralteten bzw. abmahnbaren Rechtstexten dazustehen. Denn wir sorgen für die nötige Information und Anpassung Ihrer Rechtstexte – Sie können sich auf Ihre Geschäftstätigkeit konzentrieren. Mit unserer AGB-Schnittstelle 3.0 sorgen wir zudem bei Rechtstexten für den Onlineshop mit modernsten technischen Mitteln dafür, dass alles seine Richtigkeit hat: Mittels Fernüberwachung kontrollieren wir bei vielen Shopsystemen kontrolliert mehrfach täglich (!) die Rechtstexte auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Auf uns können Sie sich verlassen: Gesetzesänderungen, neue Urteile oder Abmahnungen - wir haben rechtliche Entwicklungen ständig im Blick. Neue relevante Informationen geben wir zeitnah und entsprechend aufbereitet direkt an Sie weiter.

Bei kostenlosen Angeboten dagegen sind Aktualisierungen ein Glücksspiel. Der Anbieter hat – da er in aller Regel die Haftung für sein kostenloses Angebot ausschließt – auch kein ernsthaftes Interesse daran, alle notwendigen Änderungen jeweils auch unverzüglich umzusetzen bzw. Sie darüber zeitnah und vor allem verständlich zu informieren. Wird ein Nutzer der kostenlosen Texte wegen der veralteten Texte abgemahnt, kann dies dem Kostenlos-Anbieter egal sein.

Werden regelmäßige Aktualisierungen bei „kostenlosen“ Texten angeboten, entpuppt sich das Angebot häufig als „nicht mehr kostenlos“. Häufig muss dann für Aktualisierungen bezahlt werden, oder andere kostenpflichtige Angebote in Anspruch genommen werden. Vergleichen Sie die Preise – im Ergebnis sind „kostenlose“ Texte oftmals teurer als bei uns…

Qualität der Shop-AGB – auch kostenlos?

Die IT-Recht Kanzlei ist seit 2004 u. a. in den Bereichen E-Commerce-Recht sowie Wettbewerbsrecht tätig und mittlerweile Marktführer unter den Kanzleien im Bereich dauerhafter rechtlicher Betreuung von Online-Händlern. Derzeit bieten wir über 140 verschiedene Rechtstexte für 16 verschiedene EU-Länder an und decken mit dieser unter allen Mitbewerbern größten Vielfalt die Bedürfnisse der Händler umfassend ab.

Bereits über 30.000 Präsenzen nutzen derzeit unsere Rechtstexte – auch dies bürgt für die Qualität der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei.

Profitieren auch Sie von unseren Rechtstexten mit dem höchsten Grad an Professionalisierung und monatlicher Kündigungsmöglichkeit.

Beratung – auch kostenlos?

Sofern Sie Rechtstexte von der IT-Recht Kanzlei beziehen, unterstützen wir Sie selbstverständlich, sofern Sie Fragen zur Konfiguration, Inhalt oder Einbindung der Rechtstexte haben. Diese Beratung ist in der Vergütung des Rechtstexte-Pflegevertrags enthalten.

Diese Unterstützung erhalten Sie von einem spezialisierten Rechtsanwalt als festem Ansprechpartner. Ob Integrationssupport, rechtliche Fragen oder auch individuelle Anpassungswünsche der Rechtstexte: Ihr persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen weiter - mit wertvollen Ratschlägen, Tipps und Empfehlungen.

Geht es um Beratung oder Support, zeigt sich häufig das wahre Gesicht von „kostenlos“: Wird Support benötigt, muss meist bezahlt werden. Oder es werden kostenpflichtige Upgrades, wie der Erwerb von „Prüfzeichen“, „Gütesiegeln“ oder „Tiefenprüfungen“ fällig.

Sollten Sie sich aus anderen Gründen einmal eine Abmahnung „einfangen“ sind Sie bei uns damit natürlich auch richtig. Als Rechtsanwaltskanzlei können wir Ihre Rechte effektiv verteidigen und verfolgen, außergerichtlich wie gerichtlich. Gerade deswegen legen unsere Mandanten auch Wert darauf von Rechtsanwälten in juristischen Angelegenheiten betreut zu werden, und nicht von Vertriebsmitarbeitern.

Die IT-Recht Kanzlei betreibt mit ihrer Webseite www.it-recht-kanzlei.de ein umfassendes Informationsportal zu den Themen Recht und E-Commerce. Mit etwa 150.000 Seitenbesuchern im Monat hat sich die Webseite der IT-Recht Kanzlei mit zum Leitmedium in Sachen Recht des E-Commerce entwickelt.

Zudem informieren wir unsere Mandanten regelmäßig und verständlich per Newsletter darüber, wo die Fallstricke liegen und worauf für ein rechtssicheres Handeln geachtet werden muss.

Individualität der Shop-AGB, auch kostenlos?

Hochwertige AGB zeichnen sich dadurch aus, dass sie so weit wie nur möglich auf die individuellen Gegebenheiten des Händlers eingehen. Unsere AGB für Onlineshop beherrschen etwa

  • Lieferungen die per Spedition „frei Bordsteinkante“ erfolgen,
  • Eigentumsvorbehalt bei Vorleistungspflicht des Verkäufers,
  • Beschränkung der Mängelhaftung – etwa für gebrauchte Ware,
  • Vereinbarung deutschen Kaufrechts bei Verträgen mit ausländischen Käufern,
  • Verkauf digitaler Inhalte wie z. B. eBooks, Videodateien (ausgenommen Software),
  • Verkauf und die Einlösung von Geschenkgutscheinen,
  • Einlösung von kostenlosen Aktionsgutscheinen,
  • Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher aus Nicht-EU-Mitgliedstaat
  • Haftungsfreistellung bei der Verletzung von Drittrechten (individualisierbare Produkte)
  • Verträge über die dauerhafte Lieferung von Waren (Abonnement-Verträge)

Kostenlose Angebote sind von diesem Leistungsumfang meist weit entfernt und bilden nur den Mindeststandard ab.

Komfort und Usability – auch kostenlos?

Wir stellen Ihnen unsere Rechtstexte über unser innovatives Mandantenportal zur Verfügung. Hier können Sie Ihre persönlichen Rechtstexte 24 Stunden 7 Tage die Woche einsehen, konfigurieren oder bei Bedarf aktualisieren.

Bei uns brauchen Sie nicht umständlich mit diversen Worddateien oder sonstigen Emailanhängen hantieren oder müssen gar selbst Passagen aus den Texten streichen oder die Texte aus verschiedenen Textbausteinen zusammensetzen.

Die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen Ihre Rechtstexte im Mandantenportal zum im HTML-, PDF- sowie im Text-Format zum Download an.

Zusätzlich bieten wir Ihnen für bestimmte Rechtstexte auch eine innovative Schnittstellenfunktion an: Integrieren Sie die Rechtstexte über unsere AGB-Schnittstelle 3.0 einfach per Mausklick in Ihren Online-Shop. Unsere Automatik sorgt dann bei jeder rechtlichen Änderung für ein zeitnahes Update der Texte, ohne dass Sie tätig werden müssen. Zudem kontrollieren wir Ihre Rechtstexte mehrfach täglich auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir bei den Rechtstexten einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Bereits 24 Shopsysteme werden durch die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt.

Derzeit ist uns kein Anbieter von kostenlosen Rechtstexten bekannt, der Ihnen eine entsprechende Schnittstellenfunktion bereitstellen kann.

Und so läuft es

Nutzen Sie den kostenfreien Testmonat, und stellen uns gerne auf die Probe. Auch nach diesem kostenlosen Testmonat sorgen wir mit monatlich kündbaren Angeboten für größtmögliche Flexibilität und Kostenkontrolle.

Wir sind von unseren Leistungen überzeugt, und wollen unsere Mandanten nicht mit langen Laufzeiten an uns binden, sondern durch die hohe Qualität unserer Leistungen. Bei uns gibt es keine automatischen Verlängerungen um bestimmte Mindestlaufzeiten von mehreren Monaten oder gar Jahren.

Sofern Sie unseren Rechtstexte-Service für die Dauer von mindestens sechs Monaten ununterbrochen nutzen, dürfen Sie die Rechtstexte auch nach Beendigung des Pflegevertrags zeitlich unbeschränkt weiterhin nutzen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Alex White - Fotolia.com

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