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Kooperation mit Tahai: Professioneller AGB-Service der IT-Recht Kanzlei für Tahai-Shopbetreiber

18.10.2018, 08:39 Uhr | Lesezeit: 2 min
Kooperation mit Tahai: Professioneller AGB-Service der IT-Recht Kanzlei für Tahai-Shopbetreiber

Die IT-Recht Kanzlei freut sich, Ihren Mandanten die neue Kooperation mit tahai.de vorstellen zu dürfen. Tahai ist ein im Juli 2018 gegründeter Marktplatz für selbstgefertigte und einzigartige Produkte von kreativen Händlerinnnen und Händlern. Tahai steht nach Betreiberangaben für Vertrauen, Sicherheit, Fairness und Nutzerfreundlichkeit.

Zukünftige Nutzer eines Tahai-Shops können sich im Rahmen dieser Kooperation abmahnsichere Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) von der IT-Recht Kanzlei ab mtl. 5,90€ sichern.

Volle Kostenflexibilität: Der AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei für Tahai ist monatlich zahlbar und bei Bedarf auch jederzeit(!) monatlich kündbar.

Dirk Duesberg, Plattform-Betreiber Tahai zur Kooperation:

"Viele Händler, die auf tahai.de Ihren Shop einrichten, haben uns gefragt, ob es den AGB-Service von der IT-Recht Kanzlei auch für Tahai geben wird. Es freut uns daher sehr, dass diese Zusammenarbeit so kurzfristig realisiert werden konnte. Unseren Händler stehen nun abmahnsichere Rechtstexte zur Verfügung und sie können sich auf das Verkaufen und ihre Kunden konzentrieren. "

Max-Lion Keller, Gesellschafter der IT-Recht Kanzlei meint:

"Wir freuen uns, Tahai-Nutzern im Rahmen dieser Kooperation abmahnsichere Rechtstexte an die Hand geben zu können. Onlinehändler die sich nach neuen Vertriebskanälen umschauen sollen sofort wissen: Auch auf dieser Plattform kann ich im Bereich Rechtssicherheit direkt auf den AGB-Service der IT-Recht Kanzlei vertrauen."

Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei für tahai finden Sie hier.


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