Kommentar verfassen: OLG Köln: Nur bestimmte synthetisch hergestellten Motorenöle dürfen als „vollsynthetisch“ beworben werden – für alle anderen gilt eine Hinweispflicht.
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Vielen Dank für den Kommentar und Hinweis - es handelt sich hier jedoch unserer Auffassung nach nicht um einen Fehler, denn die Hinweispflicht gilt ja für vollsynthetische Öle ohne Mineralölanteil.
Bin auf Ihre Seite gestoßen als ich den Text für meine Webseite https://motorreiniger.info diesbezüglich ergänzen wollte. Jedoch habe ich einen kleinen Fehler entdeckt das Ihnen mitteilen wollte. Im...
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