Kommentar verfassen: Überblick zu europäischen Lebensmittelinformationspflichten: „Das Kind beim Namen nennen“ oder doch „bezeichnen“?

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Überblick zu europäischen Lebensmittelinformationspflichten: „Das Kind beim Namen nennen“ oder doch „bezeichnen“?

vom 12.07.2016, 17:28 Uhr
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