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Da gehen wirklich die Lichter aus! LG Bochum: Pflicht zur Angabe des Grundpreises bei Kerzen
vom 15.09.2014, 15:07 Uhr
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Hallo Herr Kollege Müller, Ihren Tipp sollten Sie überdenken.
Ihr Tipp gilt nur für Anbieter, die Kerzen " nach Gewicht" verkaufen.
Das ist die Ausnahme, entspricht nicht der Verkehrsauffassung,...
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Das Urteil geht zu kurz.
Das EUR/kg die Grundpreisgrundmaß ist, folgt unmittelbar aus dem in der UGP-Richtlinie in Bezug genomenem Europarecht, auch die Erlaubnis nach Verkehrssitte abweichende...
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Aus dem ersten Satz lese ich heraus, daß diese Anforderung nur gilt, wenn ich Kerzen in Mehrfachpackungen, also zB auch eine offene Packung, aus der mehrere Stück genommen werden können, anbiete? Das...
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Gilt dies nun generell für Kerzen? Können diese nicht mehr einfach pro Stück verkauft werden? Bei z. B. individuell gestalteten Kerzen mit verschiedenen Optionen oder Kerzen, die von Hand gegossen...
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