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Schweizer Obligationenrecht: Gewährleistungsfrist wird auf zwei Jahre erhöht!
vom 22.02.2013, 14:18 Uhr
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Guten Tag.
Ich habe ein Unternehmen eröffnet in der Schweiz und frage mich, wenn ich Ware in das europäische Ausland versende, ob ich mich dann auch an das Gewährleistungsrecht der EU...
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Habe eine Fotokamera am 22.06.2015 gekauft. Besitze eine Garantieerklärung vom Hersteller mit einer Swiss Garantie.
Für die einjährige Garantieverlängerung um weitere 2 Jahre, muss man sich aber...
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Sprich, die 6-Monatige Beweislastumkehr, nach der der Verkäufer (bzw. Käufer nach 6 Monaten) zu beweisen hat, dass die Ware bei Herstellung fehlerfrei war fällt in der Schweiz nicht an?
Diesbezüglich hätte ich eine Frage. Wissen Sie evtl. wie es im Rahmen eines B2B Verhältnisses geregelt wird ? Ist eine Verkürzung bis zu einem Jahr zulässig zwischen Unternehmern ?
Gruss
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