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Bitte um Rücksendung in Originalverpackung: Keine Einschränkung des Widerrufsrechts!
vom 23.01.2012, 15:11 Uhr
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Solche Texte kann man in normalen Geschäften oft lesen. Ist das nicht das Pendant zum Zurückschicken in der Originalverpackung?
Wieso ist das eine zulässig und das andere nicht?
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