Kommentar verfassen: „Lieferung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen“: Abmahnbarer Verstoß gegen Informationspflichten
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„Lieferung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen“: Abmahnbarer Verstoß gegen Informationspflichten
Leserkommentare
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07.02.2023, 10:57 UhrKommentar von Martina Bachmann zum Beitrag Überblick: Abmahnberechtigte Vereine und Verbände
Wandhalterung TV nicht wie beschrieben nutzbar
06.02.2023, 15:57 UhrKommentar von Steffen zum Beitrag FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
EBAY Kleinanzeigen Bewertungssystem
04.02.2023, 21:03 UhrKommentar von Matthias zum Beitrag Musterschreiben: Zur Durchsetzung der Rücknahme negativer Bewertungen bei eBay
Vertoß gegen die DSGVO auf Ihrer Seite
03.02.2023, 15:21 UhrKommentar von Michael Goldfinger zum Beitrag LG München I: Nutzung von Google Webfonts ohne Einwilligung löst DSGVO-Schadensersatzanspruch aus
Dr.
03.02.2023, 10:35 UhrKommentar von Michael Bickel zum Beitrag Frage des Tages: Löschpflichten für ungenutzte Kundenkonten im Online-Shop nach der DSGVO?
Pay Pal Nein Danke.
02.02.2023, 20:40 UhrKommentar von Reimund Lüder zum Beitrag Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems