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AG Potsdam: Verbraucher, der Korken von Cognacflasche zieht, hat uneingeschränktes Widerrufsrecht
vom 22.03.2010, 13:44 Uhr
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>Das es ein Fernabsatzgesetz geben muß, ist sinnvoll und notwendig; denn hier ist ein "gekauft wie gesehen" nicht möglich.
Das hat es auch nach dem grossen Krieg 50 Jahre nicht gegeben und es war...
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Obwohl ich Verbraucher bin...
Sinn des Fernabsatzgesetzes ist doch, dem Verbraucher beim Fernabsatz die gleichen Möglichkeiten und Rechte einzuräumen wie beim Ladenkauf. Und dort ist ja das...
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kann nur ein Aprilscherz sein. Wenn ein Lebensmittel geöffnet wird kann es nicht mehr zurück gegeben werden, das ist doch logisch.
Mal davon abgesehen, dass ich nicht - wie ein anderer Kommentator hier - den Richter für schwachsinnig halte, ist dieses Urteil schon etwas skurril. Natürlich ist Cognac kein Lebensmittel, aber der...
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Das es ein Fernabsatzgesetz geben muß, ist sinnvoll und notwendig; denn hier ist ein "gekauft wie gesehen" nicht möglich. Eine geöffnete Cognacflasche stellt für mich aber bereits eine Art...
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Verkaufen wir, kostet knapp 35.000 Euro. Das Urteil kann nur ein Scherz sein. Wird die Flasche geöffnet ist diese fast wertlos.
6 Kommentare