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„Dankeschön auspacken“ - ein Fall irreführender Blickfangwerbung
vom 15.09.2009, 18:37 Uhr
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...und ist über ein solches Dankeschön ein solcher " Vertrag" zustande gekommen ,ist er durch (Urteil vom 18.03.2009, Az. 4 U 1173/08)anfechtbar bzw. nichtig?
mfg Th.B
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