Kommentar verfassen: Abmahnfalle Herstellerangabe: Irreführung unbedingt vermeiden
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Abmahnfalle Herstellerangabe: Irreführung unbedingt vermeiden
vom 26.06.2024, 16:59 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz / Persönlichkeitsrecht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Wenn die Artikel in einem Set von unterschiedlichen Herstellern stammen aber vom Händler selbst auf Kompatibilität geprüft und mit einer Dienstleistung zusammen verkauft werden und auf diese...
Weiterlesen
Wie sieht denn die Informationspflicht bei Großhändlern und Importeuren aus?
Letztendlich sind diese ja überwiegend keine Hersteller, sondern bestellen ihre Ware über x-verschiedene Hersteller und...
Weiterlesen
Fallen Hersteller und Lieferanten nicht unter das Geschäftsgeheimnis Gesetz? (§ 2 Nr. 1 lit. a GeschGehG)
Vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel! Als Künstlerin lasse ich meine Motive von verschiedenen Druckereien als Sticker, Schlüsselanhänger oder Kunstdrucke drucken/anfertigen.
Da alle Designs...
Weiterlesen
Hallo, was sind das für sch* Gesetze? Wer ist da Initiator? Sind es möglicherweise sogar die großen Plattformen wie Amazon, Otto oder Ebay, um selbst den einen oder anderen guten Hersteller zu...
Weiterlesen
Was im Artikel nicht erwähnt wird: Bei Amazon Listings können Angaben zur Marke oder zum Hersteller nicht geändert werden.
Wenn also die zB vor 5 Jahren im Listing eingetragenen Daten nicht 100% zum...
Weiterlesen
6 Kommentare