Kommentar verfassen: LG Dortmund: Fehlender Hinweis beim Vertrieb von Starkstromgeräten stellt Wettbewerbsverstoß dar!
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LG Dortmund: Fehlender Hinweis beim Vertrieb von Starkstromgeräten stellt Wettbewerbsverstoß dar!
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Leserkommentare
Rentnerin
08.06.2023, 17:23 UhrKommentar von Brand ,Ellen. zum Beitrag Gewährleistung: Rechtslage bei überlangen Reparaturen
Zweimal identische Bestellung
08.06.2023, 11:56 UhrKommentar von Pater Pen zum Beitrag Ausnahmen vom Widerrufsrecht: In welchen Fällen kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden?
Verlußt der Sendung durch Mißachtung der Abstellgenehmigung durch den Kurierfahrer
07.06.2023, 20:37 UhrKommentar von Ralf B zum Beitrag Behauptete Nichtzustellung nach geraumer Zeit: Wer muss im Online-Handel was beweisen?
Herr
07.06.2023, 20:23 UhrKommentar von MB zum Beitrag Verlust der Warensendung auf dem Transportweg – Was haben Versandhändler zu beachten?
Markenzwang vor WEEE und CE bei Amzon
07.06.2023, 16:41 UhrKommentar von Simone Frings zum Beitrag Jetzt wird es ernst: WEEE-Nummern müssen bald auf Marktplätzen hinterlegt werden!
Es geht abwärts
06.06.2023, 15:13 UhrKommentar von Ich stelle nicht um zum Beitrag Neue Zahlungsabwicklung bei eBay.de – IT-Recht Kanzlei aktualisiert eBay-Rechtstexte