IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Welche Haushaltsgeräte sind von der Pflicht zur Energiekennzeichnung ausgenommen?

27.02.2009, 15:19 Uhr | Lesezeit: 2 min
Welche Haushaltsgeräte sind von der Pflicht zur Energiekennzeichnung ausgenommen?

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Haushaltselektrogeräten" veröffentlicht.

Händler von "weißer Ware" haben beim Verkauf unbedingt darauf zu achten, ihre Geräte nach den Vorgaben der Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung (EnVKV) zu kennzeichnen. Ansonsten drohen Abmahnungen. Nur, welche Geräte sind von der lästigen Energiekennzeichnungspflicht ausgenommen?

I. Begriffsbestimmung

Weiße Ware bezeichnet elektrische Haushaltsgeräte. Folgende Haushaltsgeräte sind laut der EnVKV zwingend zu kennzeichnen:

  • Haushaltskühl- und gefriegeräte (sowie entsprechende Kombinationsgeräte)
  • Haushaltswaschmaschinen
  • Haushaltswäschetrockner
  • Kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten
  • Haushaltsgeschirrspüler
  • Haushaltslampen und Haushaltsleuchtstofflampen (im Folgenden "Lampen")
  • Raumklimageräte
  • Elektrobacköfen
Banner Premium Paket

II. In welchen Fällen sind die oben genannten Gerätearten nicht zwingend zu kennzeichnen?

- Zunächst beschäftigt sich die EnVKV ausschließlich mit der Energiekennzeichnung von netzbetriebenen Haushaltsgeräten (s.obige Auflistung). Wichtig, die EnVKV gilt auch, wenn die Geräte für nicht haushaltsübliche Zwecke angeboten oder ausgestellt werden.

- Eine Verpflichtung zur Energiekennzeichnung besteht nicht bei Gerätemodellen, deren Herstellung vor dem 1.1.1998 (bei Haushaltsgeschirrspüler gilt der 1.3.1998 , bei Elektrobacköfen und Klimargeräten der 1.1.2003 ) eingestellt worden ist.

- Gebrauchtgeräte sind von der Energiekennzeichnung befreit.

- Zudem sind Gerätemodelle ausgenommen, die auch aus anderen Energiequellen, wie Batterien, betrieben werden können (dies gilt aber wiederum nicht für die Lampen).
Lampen sind von der Kennzeichnung ausgenommen, wenn sie in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, wie Batterien, vermarktet werden.

- Keine Enerkiekennzeichnung bedürfen Haushaltswaschmaschinen, als es sich hierbei um Geräte ohne Schleudervorrichtung oder um Geräte mit getrennten Wasch- u.Schleuderbehältern (z. B. Doppelbehältermaschinen) handelt.

- Keine Enerkiekennzeichnung bedürfen Raumklimageräte, als es sich hierbei um Luft- Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpengeräte oder um Geräte mit einer Leistung (Kühlleistung) über 12 Kilowatt handelt.

- Keine Enerkiekennzeichnung bedürfen Elektrobacköfen soweit es sich um tragbare Öfen handelt, die keine ortsfesten Geräte sind und deren Gewicht unter 18 Kilogramm liegt, soweit sie nicht für den Einbau bestimmt sind. Auch fällt generell der Energieverbrauch von Dampfgarfunktionen, ausgenommen Heißdampf-Funktionen, nicht in den Anwendungsbereich der EnVKV.

- Auch sind bestimmte Lampen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, vgl. hierzu den folgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei: "[Energieetikettierung für Haushaltslampen](energieetikettierung-haushaltslampen.html)."

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Aufgepasst beim Verkauf von Split-Klimaanlagen: Hinweispflicht besteht!
(13.07.2022, 11:14 Uhr)
Aufgepasst beim Verkauf von Split-Klimaanlagen: Hinweispflicht besteht!
OLG Bamberg: Werbung für Komplettküchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung benennen
(09.06.2016, 08:39 Uhr)
OLG Bamberg: Werbung für Komplettküchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung benennen
OLG Hamm: Energieverbrauchsetiketten müssen nicht auf Verpackungen von Haushaltselektrogeräten
(01.12.2015, 13:54 Uhr)
OLG Hamm: Energieverbrauchsetiketten müssen nicht auf Verpackungen von Haushaltselektrogeräten
LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop
(20.08.2014, 16:59 Uhr)
LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop
BGH: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten zwingend anzugeben
(12.05.2014, 16:53 Uhr)
BGH: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten zwingend anzugeben
LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger
(02.05.2013, 17:58 Uhr)
LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei