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Professionelle Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei: Keine Anpassung der Texte wegen PSD2 nötig!

20.09.2019, 17:01 Uhr | Lesezeit: 2 min
Professionelle Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei: Keine Anpassung der Texte wegen PSD2 nötig!

Seit dem 14.09.2019 gilt die „Payment Service Directive 2“-Richtlinie (kurz: PSD2) vollumfänglich. Viele Onlinehändler sind verunsichert, ob diese nun auch ihre Rechtstexte an PSD2 anpassen müssen. Für die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei kann hier „Entwarnung“ gegeben werden – diese sind bereits PSD2-tauglich!

PSD2 verunsichert Onlinehändler

Der 14.09.2019 geistert aktuell als wichtiger „Stichtag“ noch durch die Köpfe vieler Onlinehändler.

Generell ist die Beachtung von Stichtagen im Onlinehandel sehr empfehlenswert, will man Abmahnungen vermeiden. Bei für Onlinehändler rechtlich relevanten Anpassungen stehen Abmahnverbände und abmahnbereite Mitbewerber oft schon wenige Tage nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen „bereit“.

In Bezug auf die Umsetzung der PSD2 kann für den typischen Onlinehändler jedoch Entwarnung gegeben werden, da die PSD2 an die Anbieter von Zahlungsdiensten adressiert ist. Der klassische Onlinehändler ist jedoch nicht zugleich auch Zahlungsdiensteanbieter.

Die IT-Recht Kanzlei berichtete bereits hier umfassend zum Thema PSD2:

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Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei bereits PSD2-tauglich

Derzeit erreichen die IT-Recht Kanzlei etliche Anfragen verunsicherter Händler, ob wegen PSD2 ein Austausch / eine Aktualisierung der Rechtstexte erforderlich ist.

Anscheinend kursieren auch entsprechende Hinweise im Internet bzw. mancher Anbieter von Rechtstexten sah sich gezwungen, die Rechtstexte wegen der PSD2 überarbeiten zu müssen und Kunden zu einer Aktualisierung aufzufordern.

Hier kann die IT-Recht Kanzlei für die von ihr bereitgestellten professionellen Rechtstexte Entwarnung geben: Diese sind bereits PSD2-tauglich, so dass wegen der PSD2 derzeit keine Aktualisierung bzw. ein Austausch der Rechtstexte erforderlich ist.

Lediglich bei der Klausel für die Zahlungsart „SOFORT“ wurde eine klarstellende Anpassung durch die IT-Recht Kanzlei vorgenommen.

Fazit

Gute Nachrichten, weniger Aufwand für die Händler: Die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei „harmonieren“ bereits mit der PSD2.

Es besteht damit derzeit für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei kein Handlungsbedarf, die Rechtstexte wegen der PSD2 zu aktualisieren.

Die IT-Recht Kanzlei sorgt mit ihren Schutzpaketen auf für Ihre Rechtssicherheit im Onlinehandel – informieren Sie sich hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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