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Abmahnung Joachim Knobloch: Wegen falscher Kennzeichnung von Haushaltsgeräten

16.06.2009, 17:53 Uhr | Lesezeit: 2 min
Abmahnung Joachim Knobloch: Wegen falscher Kennzeichnung von Haushaltsgeräten

Der IT-Recht Kanzlei liegen Abmahnungen des Händlers Joachim Knobloch vor, in der angebliche Verstöße gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten gerügt werden.

Den abgemahnten Online-Händlern wird vorgeworfen, dass sie Waschvollautomaten angeboten hätten, ohne dabei die Geräuschemissionen der Maschinen anzugeben. Hierzu seien sie jedoch nach §§ 3, 5 ENVKV i.V.m. Ziffer 3 und Spalte 4 der Tabelle 1 der Anlage zu ENVKV i.V.m. dem Anhang II der RL 95/12/EG verpflichtet gewesen.

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Hinweise

  • Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen dieses Anbieters in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
  • Wie kennzeichnet man Weisse Ware richtig? Es sind eine Vielzahl von EG-Richtlinien zu beachten, die insbesondere die Kennzeichnungs- und Informationspflicht der Lieferanten und Händler regelt. Dabei gelten für einzelne Gerätearten unterschiedliche Durchführungsrichtlinien, die wiederum teilweise durch weitere Richtlinien abgeändert oder ergänzt, nicht aber komplett ersetzt worden sind. Dadurch ist ein komplexes Regelungssystem entstanden, das einerseits schwer zu durchschauen ist, aber andererseits unbedingt vom Händler beachtet werden muss, wenn er seine Geräte legal verkaufen möchte. Die IT-Recht Kanzlei hat sich durch den Dschungel der einschlägigen Rechtsnormen gekämpft und gibt hier einen Überblick über Umfang und Inhalt der einzelnen einzuhaltenden Pflichten – insbesondere für den Verkauf von Haushaltsgeräten im Internet.

 

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