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Onlinehandel in Italien: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch italienisches Gesetz

16.05.2014, 10:40 Uhr | Lesezeit: 1 min
Onlinehandel in Italien: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch italienisches Gesetz

Italien bleibt für Deutschland, insbesondere für Süddeutschland eines der wichtigsten Wirtschaftspartner in Europa. Auch in Italien gewinnt der Onlinehandel zunehmend an Bedeutung und stellt einen Markt dar, der für den deutschen Onlinehändler immer attraktiver wird. Die fortschreitende Harmonisierung des EU-Gemeinschaftsrechts (auch wenn viele nationale Besonderheiten bleiben) erleichtert den Zugang zu diesem Markt.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011, die in Italien durch Gesetz vom 11. März 2014 (il d.lgs. n.21 del 21 febbraio 2014, di attuazione della Direttiva Europea n. 83 del 25 ottobre 2011 sui diritti dei consumatori).Rechtstechnisch wird dies durch Änderung des italienischen Verbraucherschutzgesetzes (Codice del Consumo) umgesetzt.

Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten an die neue Rechtslage angepasste AGB und praxistaugliche Widerrufsbelehrungen für den Onlinehandel in Italien an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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