IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Ironisch-satirische Texte und das Grundrecht der Meinungsfreiheit

10.12.2008, 16:01 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Verena Eckert
Ironisch-satirische Texte und das Grundrecht der Meinungsfreiheit

Mit einer Entscheidung vom 8.12.2008 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Berufungsverfahren eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Darmstadt aufgehoben, durch die einem Verleger die weitere Verbreitung eines ironisch-satirischen Textes verboten wurde, der im November 2007 in einem als Beilage zum Rüsselsheimer Echo erscheinenden Satire- und Lifestylemagazin veröffentlicht worden war. In dem Artikel hatte der Verfügungsbeklagte auf den von ihm missbilligten Umstand hingewiesen, dass im April und Oktober 2007 zwei Kundgebungen von rechtsradikalen Gruppierungen in Rüsselsheim abgehalten werden durften.

Die Stadt Rüsselsheim sah sich in ihrem Ruf und Ansehen beeinträchtigt, weil durch den Text der Eindruck erweckt werde, sie habe die Kundgebungen gefördert, während sie tatsächlich durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen hierzu gezwungen gewesen sei. Mit der einstweiligen Verfügung wollte sie die wiederholte Verbreitung des Textes verbieten lassen.

Im Gegensatz zum Landgericht sah das Oberlandesgericht den Verleger durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Der beanstandete Text stelle keine reine Tatsachenbehauptung dar, sondern eine geschützte Meinungsäußerung. Es handele sich nicht um eine den Anspruch auf Objektivität erhebende Berichterstattung über Vorgänge in Rüsselsheim; es sei vielmehr ein ironisch-satirischer "Aufruf" an "Kameraden mit nationalem Hintergrund", nach Rüsselsheim zu kommen, weil sie hier willkommen seien. Dass solches nicht ernst gemeint sei und nicht von der Stadt Rüsselsheim stamme, sei angesichts der Aufmachung in Sütterlin-Schrift und den drastischen Übertreibungen in Inhalt und Wortwahl in einem Satire- und Lifestylemagazin nur allzu deutlich. Das Publikum habe den satirischen Charakter des Artikels auch erkannt. Nach Aussage der Stadt Rüsselsheim hätten nur "verschiedene Personen" den "Aufruf" für bare Münze genommen.

Entferne man die satirische Einkleidung, sei Aussagekern des Textes die in bitterer Enttäuschung vorgetragene Kritik des Verfassers, dass die Verwaltung seiner Heimatstadt unnötigerweise rechtsextremen Gruppierungen eine Plattform für ihre Selbstdarstellung biete, was nach seiner Auffassung durch geschickteres Handeln hätte verhindert werden können.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.12.2008, Aktenzeichen: 22 U 23/08

PM des OLG Frankfurt vom 08.12.2008

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
BirgitH / Pixelio

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

BGH: Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung aus Online-Bewertungsportal
(07.02.2023, 14:18 Uhr)
BGH: Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung aus Online-Bewertungsportal
OLG Köln: Kommentarlose 1-Stern-Bewertung von Mitbewerber auf Google ist unzulässige Schmähkritik
(06.02.2023, 12:58 Uhr)
OLG Köln: Kommentarlose 1-Stern-Bewertung von Mitbewerber auf Google ist unzulässige Schmähkritik
OLG Celle: Pflicht zur Löschung von Links, wenn diese selbst einem Unterlassungsgebot unterfallen
(29.11.2022, 14:34 Uhr)
OLG Celle: Pflicht zur Löschung von Links, wenn diese selbst einem Unterlassungsgebot unterfallen
Haben Händler einen Anspruch auf Löschung negativer Bewertungen?
(12.09.2022, 15:35 Uhr)
Haben Händler einen Anspruch auf Löschung negativer Bewertungen?
Trustpilot und andere Bewertungsportale: Müssen Online-Händler unfreiwillige Listungen hinnehmen?
(16.03.2020, 12:25 Uhr)
Trustpilot und andere Bewertungsportale: Müssen Online-Händler unfreiwillige Listungen hinnehmen?
OLG Köln und LG München I zum datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch unfreiwillig gelisteter Anbieter in Bewertungsportalen
(10.12.2019, 15:49 Uhr)
OLG Köln und LG München I zum datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch unfreiwillig gelisteter Anbieter in Bewertungsportalen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei