IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Interview mit Ralf Linden von der UNIVERSUM Group

10.01.2018, 15:32 Uhr | Lesezeit: 6 min
Interview mit Ralf Linden von der UNIVERSUM Group

Die UNIVERSUM Group will als unabhängiger Inkasso-Dienstleister und Zahlungsanbieter mit transparenten Prozessen, hoher Qualität und innovativen Lösungen erfolgreich die Liquidität ihrer Kunden sichern. Was das für Onlinehändler bedeuten kann und wie sie von diesem Anspruch des Unternehmens an sich selbst profitieren können, haben wir Herrn Linden von der UNIVERSUM Group gefragt.

IT-Recht Kanzlei: Herr Linden, wenn Sie sich zunächst unseren Lesern kurz vorstellen würden?

Ralf Linden: Gerne. Ich bin seit 2013 bei der UNIVERSUM Group tätig, zunächst als Director und mittlerweile als Geschäftsführer für den Bereich Sales and Marketing. Neben der Leitung von Vertrieb und Marketing bin ich auch für die Weiterentwicklung unseres Geschäfts zuständig. Daher bin ich immer auf der Suche nach neuen Geschäftsfeldern und Möglichkeiten, unsere Kernkompetenzen – nämlich die Risikobewertung, die Absicherung unsicherer Zahlungsarten und die Beitreibung offener Forderungen – in neuen Bereiche und Branchen zu transferieren.

IT-Recht Kanzlei: Seit wann gibt es die UNIVERSUM Group und wie etabliert sind Sie am Markt?

Ralf Linden: Die UNIVERSUM Group existiert seit 1982 und wurde als Tochtergesellschaft der Neckermann Versand AG gegründet. Nach der Neckermann-Insolvenz und einem Management-Buyout 2014 sind wir ein aufstrebendes mittelständisches Unternehmen, welches ständig sein Portfolio erweitert.
In unserem Stammgeschäft, dem Inkassomanagement, sind wir bereits seit langem ein etablierter Dienstleister und für unsere Unternehmensgröße außerordentlich erfolgreich. Aber auch bei der Absicherung unsicherer Zahlungsarten für den E-Commerce (unter dem Label FlexiPay® haben wir uns in den vergangenen Jahren einen Namen gemacht. Mittlerweile sind über 500 Onlineshops an unsere Systeme angebunden.

IT-Recht Kanzlei: Worauf hat sich die UNIVERSUM Group beim Thema Forderungsmanagement spezialisiert?

Ralf Linden: Im Inkassobereich konzentrieren wir uns vor allem auf Unternehmen aus den Bereichen Distanzhandel und E-Commerce, Fitnessstudios, Verkehrsbetriebe und Energieversorger. Dabei sind wir insbesondere auf die Beitreibung großer Forderungsmengen spezialisiert. Das beginnt bei etwa 300 Forderungen pro Jahr.

Als TÜV-zertifiziertes Inkassounternehmen bieten wir alle Dienstleistungen aus einer Hand an: Das vorgerichtliche und die gerichtliche Mahnverfahren ebenso wie die Beitreibung im Außendienst und im Ausland. Besonderen Wert legen wir auf die stetige Weiterbildung unserer Mitarbeiter, den Datenschutz und eine moderne Schuldnerkommunikation auf allen notwendigen Kanälen.

IT-Recht Kanzlei: Was hat es mit der Absicherung unsicherer Zahlungsarten auf sich?

Ralf Linden: Unser zweites Leistungspaket unter dem Label FlexiPay® umfasst die Integration und Absicherung von Zahlungsarten für den E-Commerce. Hier haben wir uns auf den Kauf auf Rechnung, die Lastschrift und den Ratenkauf spezialisiert. Die Absicherung erfolgt nach einer Bonitätsprüfung per Zahlungsgarantie, bei der wir einspringen, falls der Kunde nicht zahlt, und alternativ per Factoring, bei der der Händler sein Geld sofort nach dem Kauf erhält. Der Händler vermeidet so das Risiko von Zahlungsausfällen und kann selbst bestimmen, wie schnell er Liquidität benötigt.

Mittlerweile bieten wir auch Businessmodelle an, die unsere beiden Expertisen vereinen. Dazu gehören beispielsweise unsere Lösung FlexiFit® für die Fitnessbranche, oder FlexiCharge® für Energieversorger. Hier sichern wir die Verträge über die gesamte Laufzeit. Auch die unkomplizierte Absicherung von Rechnungskäufen, Ratenkäufen und Abonnements am Point of Sale ist über unser neues Portal UNIVERSUM Direct möglich.

IT-Recht Kanzlei: Für welche Unternehmensgrößen sind Ihre Dienstleistungen interessant?

Ralf Linden: Im Inkasso sind für uns Unternehmen aus unseren Zielbranchen E-Commerce, Fitnessstudios, Verkehrsbetriebe und Energieversorger spannend, die über 300 Forderungen im Jahr abgeben. Mit FlexiPay® binden wir Onlineshops ab einem Rechnungskaufvolumen von 600.00 Euro pro Jahr per API direkt an. Kleinere Shops können über Partner von uns, beispielsweise den Payment Service Provider heidelpay, mit PlugIns integriert werden.
Mit UNIVERSUM Direct sind wir in der Lage, auch kleinere Unternehmen im stationären Handel unkompliziert anzubinden.

IT-Recht Kanzlei: Sind Sie primär in Deutschland aktiv oder auch international tätig?

Ralf Linden: Den größten Teil unseres Geschäfts machen wir in Deutschland. Aber natürlich treiben wir im Inkassobereich zusammen mit Partnerunternehmen auch länderübergreifend weltweit bei. Mit unseren Zahlungsarten und deren Absicherung sind wir in der gesamten DACH-Region aktiv vertreten und konnten mit Shoepping.at gerade einen der vielversprechendsten österreichischen Marktplätze gewinnen. Hier sind wir natürlich auf die Länder beschränkt, in denen der Rechnungskauf herausragende Beliebtheit besitzt – und das sind nun mal Deutschland, Österreich und die Schweiz.

IT-Recht Kanzlei: Wie kann ein Onlinehändler vom Leistungsangebot Ihres Hauses profitieren und welche Mehrwerte gewinnt er dadurch?

Ralf Linden: Durch die Anbindung zusätzlicher beliebter Zahlungsarten wie dem Kauf auf Rechnung, der Lastschrift und des Ratenkaufs können Onlinehändler ihren Umsatz massiv steigern. Dabei übernehmen wir nach einer Bonitätsprüfung eine 100prozentige Zahlungsgarantie – der Händler hat also keinerlei Forderungsausfälle zu befürchten. Die FlexiPay® Zahlungsarten werden zudem immer als White-Label Lösung integriert. Das heißt, dass die wertvolle Kundenbeziehung komplett beim Händler bleibt - und nicht bei einem zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister.

Zudem bieten wir auch an, Abonnements wie beispielsweise bei Streamingdiensten, kostenpflichtigen Portalen oder regelmäßig benötigten Produkten abzusichern. Dies ist insofern kompliziert, dass die Bonität der Kunden ja nicht nur für den Moment, sondern über einen langen Zeitraum garantiert werden muss.

IT-Recht Kanzlei: Im Bereich des Inkassomanagements stehen Onlinehändlern ja einige Anbieter zur Auswahl. Was unterscheidet Ihr Haus vom Wettbewerb?

Ralf Linden: Wie bereits erwähnt: Wir legen großen Wert darauf, eine hohe Beitreibungsquote zu erreichen und gleichzeitig das Verhältnis zwischen Onlinehändler und Kunde nicht zu belasten. Das bedeutet: Qualität durch den Verzicht auf eine überflüssige Härte, eine freundliche, aber bestimmte Ansprache sowie ständige Weiterbildungen. Daneben bieten wir den Schuldnern eine breite Palette an Kommunikationsmöglichkeiten an, wozu auch die Kommunikation per SMS oder WhatsApp gehört. Dies kommt gerade bei jüngeren Schuldnern, von denen es immer mehr gibt, gut an.

IT-Recht Kanzlei: Werden Sie in Ihrer Beratungspraxis eigentlich auch mit Fragen zur rechtlichen Absicherung von Shops konfrontiert, und wenn ja wie begegnen Sie diesen Fragen?

Ralf Linden: Rechtliche Fragen tauchen immer mal wieder auf, beispielsweise wenn Shops im Rahmen der Integration des Rechnungskaufs eine Bonitätsprüfung durchführen. Kunden müssen auf diese Praxis hingewiesen werden und ihr zustimmen.

Ist dies nicht der Fall, riskieren unsere Kunden Abmahnungen. Wir weisen bei der Integration, aber auch danach regelmäßig auf eine korrekte Informationspflicht hin. Zusätzlich kooperieren wir mit TrustedShops, die auch bei der Erstellung von AGBs oder Datenschutzerklärungen hilfreiche ToDos anbieten, auf die wir unsere Kunden regelmäßig hinweisen. Eine eigene rechtliche Beratung führen wir allerdings nicht durch – dafür haben wir ja Partner wie Sie.

IT-Recht Kanzlei: Was dürfen wir und unsere Leser in Zukunft noch von der UNIVERSUM Group erwarten?

Ralf Linden: Wir sind immer auf der Suche nach neuen Geschäftsideen und nach Möglichkeiten, technologische Fortschritte für unser Business zu nutzen. Hier sind viele Entwicklungen spannend für uns: Beispielsweise die Blockchain zur Datenspeicherung oder neue Formen der Schuldner-Kommunikation über Chatbots und Sprachassistenten. Seien Sie gespannt!

IT-Recht Kanzlei: Herr Linden, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Ralf Linden: Ebenfalls vielen Dank für die Vorstellungsmöglichkeit!


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
(15.04.2024, 16:46 Uhr)
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
(12.04.2024, 15:08 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
(11.04.2024, 15:06 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
Neu: Rechtstexte für alle Kaufland-Marktplätze im Komfortpaket
(10.04.2024, 15:02 Uhr)
Neu: Rechtstexte für alle Kaufland-Marktplätze im Komfortpaket
Ab sofort: IT-Recht-Kanzlei bietet Rechtstexte für Kaufland.at und Kaufland.pl an
(10.04.2024, 12:17 Uhr)
Ab sofort: IT-Recht-Kanzlei bietet Rechtstexte für Kaufland.at und Kaufland.pl an
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei