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Internationale Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei: AGB auf Französisch

23.11.2018, 13:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
Internationale Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei: AGB auf Französisch

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Frankreich E-Commerce (AGB)" veröffentlicht.

Die IT-Recht Kanzlei bietet Händlern, die über Onlinesops und Handelsplattformen Waren nach Frankreich vertreiben, passende französische Rechtstexte an. Diese Rechtstexte bilden das französische Recht tatsächlich ab und stellen keine bloße Übersetzung deutscher Texte dar. Praktisch dabei: Wir stellen Ihnen die deutsche Übersetzung der Rechtstexte zusätzlich zur Verfügung.

Die Leistungs-Highlights der AGB auf Französisch:

  • Abmahnsichere Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Für grenzüberschreitenden Handel von Deutschland nach Frankreich
  • Inklusive DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
  • Inklusive Widerrufsbelehrung und Impressum
  • Inklusive Rechtstexte-Update-Service
  • Über 80 nützliche Muster / Handlungsanleitungen
  • Jederzeit monatlich kündbar
  • Selbstverständlich: Anwaltliche Haftung
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Einfach, komfortabel und individuelle Beratung

Die AGB auf Französisch sind auf den Verkauf von Waren nach Frankreich im elektronischen Geschäftsverkehr zugeschnitten und werden Ihnen in unserem Mandantenportal zum Download im HTML-, PDF- sowie im Text-Format zur Verfügung gestellt.
Über unseren elektronischen Textkonfigurator haben Sie die Möglichkeit, die Rechtstexte auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen - hierbei stehen wir Ihnen gerne auch beratend zur Seite.

Schutz vor Abmahnungen: Wir pflegen Ihre AGB auf Französisch

Sie erhalten die anwaltlich abgesicherten Onlineshop AGB auf Französisch schon ab 9,90 Euro pro Monat. In diesem Betrag inbegriffen ist ein juristischer Pflegeservice, der für eine dauerhafte Rechtssicherheit der Rechtstexte sorgt.
Gesetzesänderungen, neue Urteile oder Abmahnungen - wir haben rechtliche Entwicklungen ständig im Blick. Neue relevante Informationen geben wir zeitnah und entsprechend aufbereitet direkt an Sie weiter.

Was können die auf den Vertrieb von Waren nach Frankreich zugeschnittenen AGB der IT-Recht Kanzlei?

Die auf den Vertrieb von Waren nach Frankreich zugeschnittenen Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) berücksichtigen die für den Online-Handel einschlägigen Regelungen der französischen Umsetzungsgesetze der EU-Verbraucherrechterichtlinie (insbesondere den Code de la Consommation) und einschlägiges französisches Recht. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Besonderheiten zu erwähnen:

  • Online-Produktbeschreibung im Onlineshop oder in der Internetpräsenz bei einem Onlineportal wird als verbindliches Vertragsangebot gewertet.
  • Abweichender Verbraucher- und Unternehmerbegriff zum deutschen Recht.
  • In den für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen mit französischen Verbrauchern geltenden AGB müssen zwingend die Bestimmungen des französischen Gewährleistungsrechts und gegebenenfalls die Bedingungen einer vertraglichen Garantie benannt werden.
  • In den für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen mit französischen Verbrauchern geltenden AGB müssen zwingend Streitschlichtungsverfahren benannt werden.
  • Französischer Text der Musterwiderwiderrufsbelehrung weicht in einigen Punkten von deutschem Text der Musterwiderrufsbelehrung ab.
  • Einwand der Nichtbelieferung durch Lieferanten ist bei Verträgen mit Verbrauchern kein Rücktrittsgrund für Onlinehändler.
  • Französisches Gewährleistungsrecht, insbesondere die Bestimmungen zu versteckten Mängeln, weicht in einigen Punkten vom deutschen Recht ab.
  • Falls ein Onlinehändler Waren oder Dienstleistungen in Frankreich über eine französische Niederlassung vertreibt, muss er sich dem wesentlich strengeren französischen Datenschutzrecht und einer Anmeldung bei der französischen Datenschutzkommission unterwerfen.

Derzeit bietet die IT-Recht Kanzlei abmahnsichere Rechtstexte für folgende französische Online-Präsenzen an:

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© vege - Fotolia.com

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