IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Infos zu verschreibungspflichtigen Medikamenten: auf Internetseite = Werbung?

01.12.2010, 15:23 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Fabian Karg
Infos zu verschreibungspflichtigen Medikamenten: auf Internetseite = Werbung?

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Arzneimitteln / Homöopathika" veröffentlicht.

Vor dem europäischen Gerichtshof ist derzeit ein Verfahren (Rs. C-316/09) anhängig, welches sich um die Frage dreht, ob die Veröffentlichung der Gebrauchsinformationen eines verschreibungspflichtigen Medikaments auf der Internetseite des Herstellers verbotene Werbung darstellt.

Sachverhalt

Klägerin und Beklagte sind im Wettbewerb stehende Arzneimittelunternehmen. Die Beklagte präsentierte auf ihrer Internetseite – für jedermann frei zugänglich – einige verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dabei wurde die Produktverpackung, eine Beschreibung der Indikation sowie die Gebrauchsinformationen veröffentlicht. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen § 10 Abs. 1 HWG (Heilmittelwerbegesetz), wonach verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht öffentlich geworben werden darf.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Rechtlicher Rahmen

Nach § 10 Abs. 1 HWG darf für verschreibungspflichtige Medikamente nur bei Ärzten und ähnlichen Personengruppen - nicht jedoch öffentlich - geworben werden. Diese Vorschrift wurde aufgrund von Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83 erlassen. Deshalb ist auch die Richtlinie beziehungsweise deren Auslegung maßgeblich für die Frage, ob auch die im vorliegenden Fall im Raum stehende „Werbung“ von diesem Verbot umfasst ist. Das besondere im konkreten Verfahren ist, dass die Informationen nur demjenigen zugänglich gemacht werden, der gezielt danach sucht und nicht jedem potentiellen Interessenten aufgedrängt werden. Außerdem wurden nur diejenigen Informationen veröffentlicht, die der Zulassungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens vorgelegen haben.

Bewertung durch die Generalanwältin

Die Generalanwältin empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof in ihren Schlussanträgen vom 24.11.2010 folgendes:

„Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel ist dahin gehend auszulegen, dass er eine Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel wie die des Ausgangsverfahrens nicht erfasst, sofern sie allein Angaben enthält, die der Zulassungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens vorgelegen haben und jedem, der das betreffende Arzneimittel erwirbt, ohnehin zugänglich werden, und sofern die Angaben dem Interessenten nicht unaufgefordert dargeboten werden, sondern nur demjenigen im Internet zugänglich sind, der sich selbst um sie bemüht.“

Fazit

Folgt der EuGH dieser Empfehlung (was sehr wahrscheinlich ist), so ist es für Arzneimittelhersteller zukünftig möglich die genannten Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel im Internet zugänglich zu machen, ohne dabei gegen das Werbeverbot in § 10 Abs. 1 HWG zu verstoßen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Pixel - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

HWG-Verstoß möglich: Vorsicht bei Einbindung von Produktbewertungen für medizinische Produkte
(09.10.2023, 07:35 Uhr)
HWG-Verstoß möglich: Vorsicht bei Einbindung von Produktbewertungen für medizinische Produkte
BGH legt EuGH Fragen zum Vertrieb von Arzneimitteln über eine Internet-Verkaufsplattform vor
(12.01.2023, 10:57 Uhr)
BGH legt EuGH Fragen zum Vertrieb von Arzneimitteln über eine Internet-Verkaufsplattform vor
LG Karlsruhe: Online-Marktplatz für Apotheken unzulässig
(15.12.2022, 14:16 Uhr)
LG Karlsruhe: Online-Marktplatz für Apotheken unzulässig
VGH Mannheim: Versandapotheke darf apothekenpflichtige Arzneimittel nicht per Automat an Endverbraucher ausgeben
(03.01.2022, 11:36 Uhr)
VGH Mannheim: Versandapotheke darf apothekenpflichtige Arzneimittel nicht per Automat an Endverbraucher ausgeben
VG Hannover: Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen
(11.11.2021, 11:40 Uhr)
VG Hannover: Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen
OLG Hamburg: Hinweispflicht auf Einschränkungen von Studien bei der Bewerbung von Arzneiwirkungen
(05.11.2020, 14:36 Uhr)
OLG Hamburg: Hinweispflicht auf Einschränkungen von Studien bei der Bewerbung von Arzneiwirkungen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei