Abmahnradar: Kaffee: Werbung mit "bekömmlich" / Irreführung: Gewerblich statt privat / Irreführende Werbung: Dauerhafte Haarentfernung / Marke: Lilou
Die Werbung ist zurück: Gemeint ist die große Beliebtheit der Abmahner an der Werbung - so etwa an der Begrifflichkeit "bekömmlich" oder "dauerhafter Haarentfernung". Beständig dagegen die Abmahnungen wegen fehlender Registrierung iSd. Verpackungsgesetzes. Im Markenrecht ging es diesmal um eine Abmahnung wegen Nutzung und Eintragung der Marke "Lilou".