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Gelten die strengen französischen Vorschriften zum Impressum auch für deutsche Online-Händler?

22.04.2016, 13:55 Uhr | Lesezeit: 4 min
Gelten die strengen französischen Vorschriften zum Impressum auch für deutsche Online-Händler?

In Frankreich gelten strenge Vorschriften zum Impressum. Ein Verstoß gegen impressumsrechtliche Bestimmungen kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Für den deutschen Onlinehändler, der in Frankreich Waren oder Dienstleistungen vertreibt, stellt sich daher die Frage, ob er die französischen Vorschriften zum Impressum beachten muss. Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen wollen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.

1. In welchen Fällen unterliegt der deutsche Onlinehändler den französischen Vorschriften zum Impressum"

Für die Anwendung französischer Vorschriften zum Impressum gilt in der EU das sogenannte Territorialprinzip. Dies bedeutet für den gewerblichen Onlinehändler im Regelfall, dass er nur dann dem französischen Recht zum Impressum unterworfen ist, wenn er in Frankreich ansässig ist. Das Kriterium der Ansässigkeit ist auch dann erfüllt, wenn er über eine Niederlassung in Frankreich Waren oder Dienstleistungen in Frankreich vertreibt.

Art. 17 des französischen Gesetzes über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (Loi n° 2004-575 du 21 juin 2004 pour la confiance dans l'économie numérique), das unter anderem die impressumsrechtlichen Anforderungen für einen Onlinehändler regelt, stellt klar, dass die Anforderungen dieses Gesetzes nur für Personen gelten, die im Geltungsbereich des Gesetzes ihren Wohnsitz haben.

Article 17 (1)
L'activité définie à l'article 14 est soumise à la loi de l'Etat membre sur le territoire duquel la personne qui l'exerce est établie, sous réserve de la commune intention de cette personne et de celle à qui sont destinés les biens ou services.

Fazit: Nur der deutsche Onlinehändler, der über ein Unternehmen oder einee Niederlassung in Frankreich Waren oder Dienstleistungen in Frankreich vertreibt, ist den französischen Vorschriften zum Impressum unterworfen.

Achtung:

Der deutsche Onlinehändler, der Waren und Dienstleistungen an Verbraucher in Frankreich vertreibt, muss sich aber an die französischen Vorschriften zum Vertragskaufrecht und Gewährleistungsrecht halten, auch wenn er Waren und Dienstleistungen ohne eine französische Niederlassung direkt in Frankreich vertreibt. Art. 17, Satz 2 des französischen Gesetzes über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft stellt dies ausdrücklich klar.

Art. 17, Satz 2
L'application de l'alinéa précédent ne peut avoir pour effet :
1° De priver un consommateur ayant sa résidence habituelle sur le territoire national de la protection que lui assurent les dispositions impératives de la loi française relatives aux obligations contractuelles, conformément aux engagements internationaux souscrits par la France. Au sens du présent article, les dispositions relatives aux obligations contractuelles comprennent les dispositions applicables aux éléments du contrat, y compris celles qui définissent les droits du consommateur, qui ont une influence déterminante sur la décision de contracter ;

Die IT-Recht Kanzlei stellt deshalb Ihren Mandanten, die Waren und Dienstleistungen in Frankreich vertreiben, an das französische Recht angepasste Rechtstexte (AGB, Widerrufserklärung) zur Verfügung.

1

2. Anforderungen des französischen Impressumsrechts

Die folgenden Ausführungen gelten nur für den deutschen Onlinehändler, der Waren oder Dienstleistungen über ein Unternehmen oder eine Niederlassung in Frankreich an Verbraucher in Frankreich vertreibt.

Die Anforderungen an das Impressum eines gewerblichen Onlinehändlers sind zum Teil unterschiedlich zu den deutschen Impressumsregeln geregelt. In Frankreich sind impressumsrechtlich folgende Angaben verpflichtend:

  • Bei einer Einzelperson: Name, Vorname, Adresse
  • Bei einem Unternehmen: Firmenname, Rechtsform, Adresse des Geschäftssitzes oder des Sitzes der Niederlassung, Höhe des Gesellschaftskapitals
  • E-Mail Adresse und Telefonnummer
  • Registrierungsnummer im Handelsregister (registre du commerce et des sociétés „RCS“)
  • Mehrwertsteuernummer
  • Für die Veröffentlichung verantwortliche Person (directeur de la publication), also die Person, die für den Inhalt der Webseite verantwortlich ist. Diese Person ist strafrechtlich wie zivilrechtlich bei Verstößen z.B. gegen datenschutzrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen verantwortlich. In vielen Fällen ist diese Person der Geschäftsführer einer Niederlassung
  • Anschrift des Webhosters
  • Registrierungsnummer bei der französischen Datenschutzkommission CNIL (nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen)

Im Unterschied zu Deutschland muss der Geschäftsführer nicht benannt werden.

3. Sanktionen bei Verstoß gegen französisches Impressumsrecht

Ein Verstoß gegen impressumsrechtliche Bestimmungen kann mit Geldbußen bis zu 75.000 Euro für natürliche Personen und 375.000 Euro für juristische Personen geahndet werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
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