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Neuer Service: Blogs (Wordpress, Joomla und Co) automatisiert rechtssicher halten

07.11.2018, 12:44 Uhr | Lesezeit: 3 min
Neuer Service: Blogs (Wordpress, Joomla und Co) automatisiert rechtssicher halten

Webseitenbetreiber von Blogs, die etwa Wordpress, Joomla oder ein anderes Blogsystem nutzen, müssen eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Datenschutzerklärung (+ Impressum) vorhalten. Für Betreiber solcher Blogs bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort einen neuen Hosting-Service an. Dieser sorgt bei jeder rechtlichen Änderung für ein sofortiges Update der Datenschutzerklärung, ohne dass der Mandant weiter tätig werden muss. Die Datenschutzerklärung für Blogs ist ab mtl. 5,90€ erhältlich. Der Hosting-Service ist dabei für unsere Mandanten selbstverständlich mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

Dauerhafte rechtliche Pflege hat sich bewährt

Die IT-Recht Kanzlei stellt bereits einer Vielzahl an Betreibern von Internetpräsenzen, die das Internet lediglich zur Präsentation, nicht aber für den Verkauf von Produkten nutzen, entsprechende Datenschutzerklärungen bereit.

Diese Datenschutzerklärungen werden durch die IT-Recht Kanzlei dauerhaft gepflegt und weiterentwickelt. Hiervon profitieren auch Mandanten der IT-Recht Kanzlei, deren Datenschutzerklärungen im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices dauerhaft auf dem aktuellen rechtlichen Stand gehalten werden.

Das System einer dauerhaften rechtlichen Pflege von Rechtstexten hat sich bewährt, da sich die rechtlichen Grundlagen gerade im Hinblick auf die Entwicklungen im Internet in den letzten Jahren immer wieder geändert haben. Als juristisch unbeschlagener Unternehmer kann man da schon mal den Überblick verlieren.

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Vereinfachung der Einbindung und rechtlicher Pflege mittels Hosting-Service

Einen komfortablen Service zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung möchte die IT-Recht Kanzlei nun auch Betreibern von Blog-Webseiten im Hinblick auf die Datenschutzerklärung anbieten – und dies völlig unabhängig von der für die Website verwendeten Software.

Dabei wird die von der IT-Recht Kanzlei bereitgestellte Datenschutzerklärung für die betreffende Website auf einem Server der Kanzlei gespeichert und zum Abruf bereitgehalten.

Über einen individuellen Link kann der Mandant von seinem Blogs direkt auf die für ihn hinterlegte Datenschutzerklärung weiterleiten.

Für die Generierung des Links erhält der Mandant in seinem Mandantenkonto eine genaue Anleitung.

Nach der erstmaligen Konfiguration der Datenschutzerklärung über das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei und der Einrichtung des Links auf der Website des Mandanten wird der Text der Datenschutzerklärung sowie evtl. Änderungen hieran über den Link des Mandanten sofort sichtbar, ohne dass der Mandant den Text manuell übertragen muss.

Dies vereinfacht den Arbeitsaufwand deutlich.

Stets aktuell und informiert

Im Rahmen des rechtlichen Pflegeservices wird der Mandant von der IT-Recht Kanzlei per E-Mail über evtl. Änderungen an der Datenschutzerklärung informiert und so auf dem Laufenden gehalten. Der Mandant kann seine Datenschutzerklärung auch jederzeit selbst über das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei anpassen, indem er die von ihm vorgenommenen Einstellungen ändert.

Der Hosting-Service für die Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei unterstützt derzeit u.a. folgende Blog- und CMS-Systeme:

  • 1&1 Website Baukasten
  • Domainfactory
  • Homepage-Baukasten.de
  • Host Europe
  • Jimdo Homepage
  • Joomla
  • Site123
  • Squarespace
  • Strato Website
  • Webnode
  • Webvisitenkarte.net
  • Weebly
  • Wix–Homepage
  • Wordpress

Sie sind Betreiber einer Blog-Website und interessieren sich für den Hosting- und Pflege-Service der IT-Recht Kanzlei für Datenschutzerklärungen?

Sie sind Betreiber einer unternehmerischen Website und interessieren sich für den Hosting- und Pflege-Service der IT-Recht Kanzlei für Datenschutzerklärungen? Hier finden Sie weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Buchung des Services.

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2 Kommentare

I
IT-Recht Kanzlei 11.11.2018, 10:12 Uhr
Preise
Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Wir halten mtl. 5,9 Euro netto für

- die Pflege der Datenschutzerklärung
- die Pflege des Impressums
- die Automatisierung (dank Hosting-Service)
- die selbstverständliche Haftungsübernahme durch uns
- diverse Muster und Leitfäden
- den persönlicher Ansprechpartner
- den Update-Service Newsletter
- das kostenlose Kundenbewertungssystem

für angemessen.

Unabhängig davon: Unsere Angebote sind monatlich kündbar. Sollten Sie nach einem Monat direkt wieder kündigen wollen, so hätten Sie für sehr hochwertige, abmahnsichere Blog-Rechtstexte gerade einmal 5,9 Euro netto investiert.
T
Thomas P. 10.11.2018, 20:05 Uhr
Automatisierte Rechtstexte & die Angst der Webseitenbetreiber*innen
Das ist prinzipiell eine gute Idee und ein gutes Angebot. Ich möchte allerdings anmerken, dass es für einen Blogger bzw. eine Bloggerin, die ihre Präsenzen nicht zum Broterwerb verwenden, ein stolzer Preis, für eine eingebundene und zentral administrierte Datenschutzerklärung / Impressum ist.



Es gab Zeiten, da bin ich in eine Kanzlei gekommen, wurde von einem Anwalt beraten und er erledigte ganz individuell und bezogen auf die Rechtsstreitigkeiten bezogene Widersprüche und Schriftsätze. Dass man nunmehr für automatisiert erstellte Textbausteine jährlich 72,00 € zahlen soll, empfinde ich als überteuert. Sie sind natürlich mit Ihrem Angebot nicht alleine, das Internet bringt immer mehr solcher embed-basierten-Automatisierungslösungen hervor und es ist sicherlich ein gutes Geschäft mit der Angst der Blogger*innen und Webseitenbetreiber*innen und ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Leisten kann ich mir ihr Angebot leider nicht.

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