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IT-Recht Kanzlei erweitert Hosting-AGB um Regelungen zur Domain-Beschaffung

29.07.2019, 16:20 Uhr | Lesezeit: 1 min
IT-Recht Kanzlei erweitert Hosting-AGB um Regelungen zur Domain-Beschaffung

Die IT-Recht Kanzlei hat Ihre Schutzpakete für Hosting-Leistungen erweitert und stellt im Rahmen der enthaltenen AGB nunmehr auch Regelungen zur Domain-Beschaffung bereit. Diese sind für Unternehmer von Relevanz, die Ihren Kunden neben klassischen Hosting-Leistungen auch die Beschaffung von Internet-Domains anbieten.

Viele Anbieter klassischer Hosting-Leistungen bieten Ihren Kunden neben der Bereitstellung von Speicherplatz für eine Website auch die Beschaffung von Internet-Domains an, unter denen die Website des Kunden abrufbar sein soll. Auch insoweit sind aus rechtlicher Sicht jedoch einige Punkte zu beachten, die zweckmäßigerweise in den AGB des Anbieters geregelt sein sollten. Hierzu zählen etwa die folgenden Punkte:

  • Haftung für Verfügbarkeit der Domain(s)
  • Haftung für Rechtmäßigkeit der Domain(s)
  • Vorgehensweise bei Nichtverfügbarkeit der Domain(s)
  • Inhalt der Registrierungspflicht des Anbieters
  • Rechte an der erworbenen Domain

Vorgenannte Punkte werden ab sofort von den AGB der IT-Recht Kanzlei im Rahmen der Schutzpakete für Hosting-Leistungen berücksichtigt, sofern der Mandant bei der Konfiguration seiner AGB im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei eine entsprechende Auswahl trifft.

Sie interessieren sich für die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei? Wir beraten Sie gerne!


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