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Hood.de: Mandanten und Facebook-Fans sparen 35% auf einen Hood.de-Shop

19.09.2012, 07:35 Uhr | Lesezeit: 2 min
Hood.de: Mandanten und Facebook-Fans sparen 35% auf einen Hood.de-Shop

Die IT-Recht-Kanzlei gewinnt mit Hood.de als einem der größten Marktplätze im deutschsprachigen Raum und erfolgreicher eCommerce-Vorreiter seit dem Jahr 2000 einen starken Partner. Update-Service-Mandanten sowie Facebook-Fans der Kanzlei können von dieser Partnerschaft jetzt direkt profitieren und mit dem Code ITRECHT239 bei Eröffnung eines Hood-Platinshops bis zum 30.09.2012 ein ganzes Jahr lang 35% der monatlichen Hood-Shop Gebühr sparen. Entweder den Code ITRECHT239 bei der Einrichtung eines Platin-Shops eingeben oder Gutschein unter folgendem Link sofort einlösen: http://www.hood.de/it-recht-rabatt.htm

Im Jahr 1999 als Online-Auktionsplattform gegründet, ist Hood.de heute einer der größten Online-Marktplätze im deutschsprachigen Raum. Für kaufinteressierte Besucher stehen über 4 Mio. Produkte zum Einkauf bereit. Mit über 3 Mio. kaufaffinen Besuchern monatlich bietet Hood.de seinen privaten und gewerblichen Anbietern die besten Möglichkeiten für einen erfolgreichen Verkauf von Produkten aller Art. Es stehen verschiedenste Verkaufsformate zur Verfügung: Sofortkauf, Auktion, Rückwärts-Auktion oder der eigene Hood-Shop mit vielen Zusatzfunktionen und Online-Promotions. Auch in Sachen Gebühren ist Hood.de unschlagbar: Weder für private noch für gewerbliche Händler fallen Einstellgebühren oder Verkaufsprovisionen an. Das Anbieten und Verkaufen auf Hood.de ist damit zu 100% kostenlos – lediglich für die Nutzung von freiwilligen Sonderoptionen oder einen Hood-Shop fällt eine faire Gebühr an.

Ryan Hood, Gründer und Geschäftsführer der Hood.de Deutschland GmbH:

„Wir freuen uns, mit RA Max Keller und der IT-Recht-Kanzlei einen kompetenten Partner für das Angebot von rechtlichen Dienstleistungen für unsere Händler gewonnen zu haben.“

RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), Gesellschafter der IT-Recht Kanzlei:

Mit der Plattform Hood.de gewinnt die IT-Recht Kanzlei einen wertvollen neuen Partner, mit dem sie ihr Know-how und ihre langjährige Praxis voll ausschöpfen kann – vor allem zugunsten der Hood.de-Shopbetreiber, die in besonderem Maße von dem neuen AGB-Interface profitieren können. Die IT-Recht Kanzlei freut sich deswegen ganz besonders, dass die Kooperation mit Hood.de zustande gekommen ist und hofft auf eine lange und für alle Beteiligten positive Zusammenarbeit.

 


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