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Qualitätsschutz für "Hessischen Apfelwein"

29.10.2010, 14:45 Uhr | Lesezeit: 1 min
Qualitätsschutz für "Hessischen Apfelwein"

Der 'Hessische Apfelwein' muss künftig auch aus Hessen kommen: Der Apfelwein ist ab sofort durch das EU-Gütezeichen 'geschützte geografische Angabe' (g.g.A). geschützt.

Das EU-Gütezeichen "g.g.A." steht für eine enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Hersteller, die das EU-Gütezeichen "g.g.A." für den Hessischen Apfelwein nutzen wollen, müssen sich an entsprechende Vorgaben halten. Grundsätzlich gilt bei der "geschützten geografischen Angabe", dass mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen werden muss.

Mehr Informationen zu den EU-Gütezeichen finden Sie hier.

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