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Werben mit dem GS-Zeichen: Aber richtig!

03.03.2015, 20:37 Uhr | Lesezeit: 1 min
Werben mit dem GS-Zeichen: Aber richtig!

Was ist das GS-Zeichen? Wer darf es unter welchen Voraussetzungen beantragen und welche Pflichten treffen dabei den Hersteller, Importeur und Händler? Welche Rolle spielt dabei der sog. "Quasi-Hersteller"? Bei vielen Herstellern (Importeuren sowie Händlern) besteht eine enorme Rechtsunsicherheit dahingehend, wie rechtssicher mit einem GS-Zeichen geworben werden darf.

Grund genug, die Thematik eingehend in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Thema zu durchleuchten - natürlich unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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