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Sag mir warum! 6 gute Gründe für eine Markenanmeldung

02.07.2020, 18:04 Uhr | Lesezeit: 5 min
Sag mir warum!  6 gute Gründe für eine Markenanmeldung

Der heutige Wirtschaftsverkehr wäre ohne Marken unvorstellbar. Große Marken haben unsere Zeit nachhaltig geprägt und stehen sinnbildlich für diese Veränderungen. Umso wichtiger ist es, das eigene Zeichen im Rahmen einer Markenanmeldung zu schützen, um so zukunftssicher aufgestellt zu sein, eine hohe Kundenbindung zu erreichen und die eigenen Waren und Dienstleistungen von denen der Konkurrenz abheben zu können. Hier finden Sie die 6 Gründe, warum sie Ihr Zeichen unbedingt als Marke (sei es de- oder eu-weit) anmelden sollten.

Prolog: Was ist eine Marke?

Eine Marke dient der Kennzeichnung und dem Schutz von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Die Schutzfähigkeit ist gegeben, wenn das Zeichen geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar von denen anderer Unternehmen zu machen. Die Anmeldung Ihrer Marke kann auf nationaler Ebene erfolgen, aber auch ein europaweiter Schutz als Unionsmarke oder ein internationaler Schutz kommt in Betracht. Ohne Markenanmeldung kein Schutz - deshalb finden Sie hier 6 gute Gründe, warum eine Markenanmeldung wichtig für ein erfolgreiches Unternehmen ist.

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1. Eine Markenanmeldung schafft Rechtssicherheit und vermeidet Probleme

Wenn Sie ein Zeichen zur Kennzeichnung Ihrer Waren oder Dienstleistungen verwenden, welches nicht von Ihnen eingetragen wurde, laufen Sie Gefahr, Schutzrechte Dritter zu verletzten. Gerade deshalb ist es essentiell, bestehende Schutzrechte Dritter vor Verwendung eines Zeichens zu prüfen bzw. idealerweise durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Doch auch wenn das von Ihnen verwendete Zeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sein sollte, besteht immer die Gefahr, dass sich ein Konkurrent die Rechte an diesem Zeichen - vor Ihnen - sichert und Sie sich damit zum Ziel potentieller Abmahnungen und Schadensersatzansprüche machen. Diese Ansprüche ließen sich nur abwehren, wenn der Dritte bei der Markenanmeldung in Behinderungsabsicht handelte (was sehr schwer nachweisbar ist) oder Ihr Zeichen eine derartige Marktdurchdringung erlangt hat, dass es bei über 50 Prozent der einschlägigen Verkehrskreise (mögliche Kunden) bekannt ist - was auch nachgewiesen werden müsste.

2. Der Wert einer Marke: steigern Sie Ihren Unternehmenswert!

Ihr Unternehmenswert lässt sich durch die Anmeldung einer Marke enorm steigern und besteht nicht nur aus Umsatz, den Aktiva und Ihrem Know-how, sondern auch dem Markenwert. Dabei versteht man unter dem Markenwert den monetären Wert einer Marke. Eindrucksvolle Beispiele von Marken, welche den größten Wert in Deutschland für sich beanspruchen, sind SAP, die Deutsche Telekom und BMW. Sie sehen einer ähnlich rosigen Zukunft entgegen und möchten vom Wert Ihres Zeichens in Zukunft profitieren können? Dann sollten Sie die Markenanmeldung angehen und die Weichen für die Zukunft stellen!

3. Die Anmeldung einer Marke ist essentiell für Inhaber von Internet-Domains

Bereits der Kampf um die favorisierte Domain ist ein harter Kampf - wenn Sie diesen gewonnen haben, sollten Sie auch Ihr dazugehöriges Zeichen schützen lassen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass Dritte das von Ihnen verwendete bzw. ein ähnliches Zeichen schützen lassen und Ihnen die Nutzung Ihrer Domain untersagen.
Besonders gefährlich ist es, wenn auf Ihrer Internet-Domain im Zeitpunkt der Markenanmeldung durch den Dritten noch keine Inhalte veröffentlicht sind. In diesem Fall wäre anzunehmen, dass der Dritte die älteren Rechte an dem Zeichen besitzt und dann stehen Sie im Regen.

Im Fall, dass unter Ihrer Domain schon Inhalte abrufbar sind, könnte möglicherweise jedoch bereits ein Kennzeichenrecht als geschäftliche Bezeichnung oder als Titelschutz greifen, welche allerdings nur die bestimmte unternehmerische Tätigkeit (innerhalb der konkreten Branche) oder von Ihnen publizierte titelfähige Werke wie Internet-Magazine schützt. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wären Sie in der Pflicht zu beweisen, ab wann Sie das Zeichen ununterbrochen benutzt haben. Zudem würden Sie sich beispielsweise bei einem Branchenwechsel der Gefahr aussetzen, nur die zeitlich gesehen jüngeren Rechte entgegenhalten zu können, was in Falle der zwischenzeitlichen Anmeldung der von Ihnen benutzten Zeichen als Marke durch einen Dritten zu Probleme führen kann.

4. Setzten Sie sich von Ihren Konkurrenten ab!

Marken drücken Individualität aus und diese ist im hart umkämpften Handel unerlässlich, um langfristig erfolgreich zu sein. Seien es ungewöhnliche Wortzeichen (Wörter), einprägsame Bildzeichen („Logos“) oder auffallende Farbkombinationen („Ferrari-Rot“) - jeder Verbraucher ordnet bestimme Wörter, Logos oder Farben bewusst oder unterbewusst automatisch den richtigen Adressdaten (Markeninhaber!) zu.
Insbesondere in Branchen, in denen die Produkte sehr ähnlich sind und sich Konkurrenten nur schwer durch ihr Angebot abheben können, kann eine Marke einen Wettbewerbsvorteil verschaffen!

5. Seien Sie Jäger und nicht Gejagter

Wenn Sie ihr Zeichen nicht als Marke angemeldet haben, laufen Sie Gefahr, von Konkurrenten zum Gejagten zu werden: Abmahnungen und Schadensersatz drohen, wenn der Mitbewerber schneller war und vor Ihnen die Markenanmeldung in Angriff genommen hat. Durch die Markenanmeldung werden Sie zum Jäger, der seine Schutzrechte vor unerlaubter Nutzung verteidigt - eine viel angenehmere Position als die des Gejagten.

6. Eine Markenanmeldung ist erschwinglich und nicht schwer!

Das gilt letztlich für Unionsmarken wie für deutsche Marken. Das DPMA hat die deutsche Marke so beworben. Aber auch für die Unionsmarke gibt es treffende Argumente (etwa der weite Schutzbereich für vergleichswesie wenig Geld). in beiden Fällen jedenfalls schaffen die Marken Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen. Mit einer Marke positionieren Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen mit Wiedererkennungswert am Markt und können sich damit entscheidende Wettbewerbsvorteile sichern.

Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Im Rahmen unseres unlimited-Paketes bieten wir die Anmeldung einer deutschen Marke unter den beworbenen Bedingungen inkludiert, also ohne Honorarberechnung, an. Es fallen dann für den Anmelder nur noch die regulären Amtsgebühren an.

TIPP (für alle anderen): Mit der IT-Recht Kanzlei haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie auf Wunsch von der Entwicklung einer Markenstrategie bis hin zur Anmeldung Ihrer Marke unterstützt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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