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„Demografische Merkmale“: IT-Recht Kanzlei aktualisiert Datenschutzklauseln für Google Analytics

16.10.2020, 12:43 Uhr | Lesezeit: 2 min
„Demografische Merkmale“: IT-Recht Kanzlei aktualisiert Datenschutzklauseln für Google Analytics

Im Rahmen seiner umfangreichen Tracking-Funktionen bietet Google Analytics seit Kurzem die Möglichkeit, über die Aktivierung einer Option mit der Bezeichnung „demografische Merkmale“ Statistiken über Alter, Geschlecht und Interessenkategorien zu generieren. Weil es sich bei den hierzu erhobenen Informationen um Daten mit grundsätzlichem Personenbezug handelt, muss über die Analytics-Funktion in der Datenschutzerklärung belehrt werden. Die IT-Recht Kanzlei hat daher die Datenschutzklauseln für Google Analytics aktualisiert.

I. Die Funktion der „demografischen Merkmale“ bei Google Analytics

Über eine besondere Funktion mit der Bezeichnung „demografische Merkmale“ können Seitenbetreiber bei der Nutzung von Google Analytics Informationen darüber einholen, von welchen Altersgruppen, Geschlechtern und mit welchen Konsuminteressen ihre Präsenzen frequentiert werden.

Google Analytics erhebt und erfasst hierfür Informationen auf Basis von interessenbezogener Werbung sowie über Datenanfragen bei Drittanbietern und ermöglicht es Seitenbetreibern so, umfangreiche Statistiken über Nutzergruppen einzusehen. Dies gestattet es den Seitenbetreibern, ihr Online-Marketing zielgruppenspezifischer auszurichten.

Weil mit der Erfassung von Informationen über Alter, Geschlecht und Interessen aber personenbezogene Daten berührt werden, ist eine Information über die spezielle Analytics-Funktion in der Datenschutzerklärung unabkömmlich.

Die IT-Recht Kanzlei hat vor diesem Hintergrund die Datenschutzklauseln für Google Analytics aktualisiert und um Hinweise zu den „demografischen Merkmalen“ angereichert.

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II. Wer ist von der Aktualisierung betroffen und was ist zu tun?

Von der Änderung sind folgende Datenschutzerklärungen betroffen:

  • Datenschutzerklärung für den Online-Shop
  • Datenschutzerklärung für Blogs/Homepages ohne Bestellfunktion

Mandanten, welche Klauseln zu Google Analytics aktiviert haben und

  • eine betroffene Datenschutzerklärung per Schnittstelle oder Hosting-Service einbinden, brauchen nichts weiter unternehmen. Die Aktualisierung wurde automatisch eingespielt.
  • eine betroffene Datenschutzerklärung in Textform einbinden, werden gebeten, ab sofort nur noch die aktualisierte Version aus dem Mandantenportal zu verwenden.

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