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Glühbirnen: Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2010

31.08.2010, 16:38 Uhr | Lesezeit: 1 min
Glühbirnen: Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2010

Die Glühbirne ist ein Auslaufmodell: Glühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen in der Europäischen Union künftig nicht mehr verkauft werden.

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Verbot von Glühlampen über 60 Watt

Ab dem 1. September 2009 darf der Handel alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt nicht mehr vertreiben. Mit dem 1. September 2010 tritt die zweite Stufe der EU-Verordnung in Kraft: Dann werden auch Glühlampen mit mehr als 60 Watt vom Markt genommen.

Lampen für Spezialanwendungen, die aufgrund technischer Eigenschaften oder laut Produktinformationen nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet sind, fallen nicht unter die Regelung. Dazu gehören zum Beispiel Pflanzen- oder Wachstumslampen, die die Photosynthese und damit das Pflanzenwachstum fördern.

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2 Kommentare

J
Jope 21.09.2010, 15:35 Uhr
Falsche Information
Ab September 2010 war das Aus für herkömmliche Glühlampen ab 75 Watt, nicht 60 Watt.

Es geht eigentlich auch nicht ausschließlich um die Leistung (in Watt), sondern um die Energieeffizienz (Helligkeit pro Watt).
Ab September 2010 müssen Lampen ab 75 W der sog. Energieeffizienzklasse C angehören. Das tun die herkömmlichen Glühlampen aber nicht.
J
Joachim Zell 01.09.2010, 05:21 Uhr
ein Licht geht aus...
Warum hasst die EU eigentlich das helle bzw. grelle Licht? Was ist bei den 60W Glühbirnen anders als bei den kleinen Schwestern? Geht es hier nur um den Energieverbrauch? Oder war die Regelung ein Trugschluss, da nun der Verbraucher dazu übergehen wird gleich mehrere Lampen auf einmal anzuknipsen, weil's ansonsten so düster ist? Fragen über Fragen...

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