IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Gewährleistung: Rechtslage bei überlangen Reparaturen

08.06.2022, 08:24 Uhr | Lesezeit: 6 min
Gewährleistung: Rechtslage bei überlangen Reparaturen

Ist eine Kaufsache mangelhaft, hat der Käufer nach seiner Wahl entweder einen Anspruch auf Neulieferung oder auf Reparatur. Reparaturen können hierbei zwar naturgemäß mehr Zeit in Anspruch nehmen als der Neuversand. Selbstverständlich muss der Kunde aber nicht ewig auf deren Abschluss warten. Wann eine Reparatur im Rechtssinne übermäßig lange dauert und welche Rechte sich hieraus für den Kunden ergeben, zeigt die IT-Recht Kanzlei im folgenden Beitrag auf.

I. Die Nacherfüllung per Reparatur und deren zulässige Dauer

Erhält ein Kunde eine mangelhafte Kaufsache, greift zu seinen Gunsten die gesetzliche Gewährleistung ein. Nach seiner Wahl darf er vom Verkäufer entweder die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache oder die Reparatur des defekten Kaufgegenstandes verlangen, § 437 Nr. 1 BGB i.V.m. § 439 Abs. 1 BGB.

Weitere Informationen zum Gewährleistungsrecht und zu den Sonderregeln bei Verbrauchergeschäften hat die IT-Recht Kanzlei in diesen umfangreichen FAQ zusammengetragen.

Entscheidet sich der Käufer für die Reparatur, hat er selbstverständlich ein Interesse daran, dass der Mangel einerseits effektiv, andererseits aber auch möglichst kurzfristig behoben wird.

In rechtlicher Hinsicht existieren für die zulässige Dauer einer Reparatur keine fixen Zeitvorgaben.

Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass die Reparatur (als Nacherfüllung) binnen angemessener Frist abgeschlossen werden muss.

Was für eine Reparatur ein angemessener Zeitraum ist, hängt allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab. Insofern spielen hier verschiedene Kriterien, insbesondere

  • die Anzahl von Mängeln
  • deren Komplexität und
  • die zur Behebung notwendige Expertise

eine Rolle. Nicht zu beachten sind dahingegen mögliche Zeitverzögerungen, die auf einer Auslastung des Reparateurs oder einer Standortdistanz beruhen. Dies deshalb, weil der Verkäufer bei einem berechtigten Reparaturgesuch gehalten ist, die Reparatur für den Kunden so effizient wie möglich durchführen zu lassen. Er muss die Wahl des Reparateurs also gewissenhaft treffen.

In der Rechtsprechung anerkannt ist eine Reparaturdauer von einer Woche bis zu einem Monat. Wird diese Dauer überschritten, muss der Verkäufer darlegen, dass die Reparatur aufgrund von mangelbezogenen (nicht: reparateurbezogenen) Kriterien länger dauern durfte.

Die Frist wird nicht bereits durch Abschluss der Reparatur, sondern erst dadurch gewahrt, dass die reparierte Sache dem Käufer nach der Reparatur übergeben wurde.

Banner Premium Paket

II. Rechte des Käufers bei überlangen Reparaturen

Muss ein Käufer auf den Erhalt einer reparierten Sache zu lange warten, stellt ihm das Gesetz sekundäre Mängelrechte zur Hand, die speziellen Anforderungen unterliegen.

1.) Rücktritt, § 437 Nr. 2 BGB i.V.m. §§ 323, 346 BGB

Bei einer übermäßig langen Reparaturdauer ist der Kunde zunächst grundsätzlich berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Rechtsfolge ist die Rückabwicklung des Vertrages: der Käufer erhält den Kaufpreis zurück, der Verkäufer hat Anspruch auf die (noch nicht) reparierte Kaufsache.

Damit der Rücktritt wirksam wird, sind allerdings zwei Voraussetzungen zu beachten.

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

2.) Schadensersatz, § 437 Nr. 3 BGB i.V.m. §§280, 281 BGB

Alternativ zum Rücktritt kann der Käufer bei überlanger Reparaturdauer einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

Der Schadensersatz erfordert ebenfalls das Setzen und fruchtlose Verstreichen einer angemessenen Frist.

Der Schadenersatz erfasst grundsätzlich ebenfalls den gezahlten Kaufpreis (steht also bezüglich des Anspruchsumfangs dem Rücktritt gleich).

Allerdings könnte der Käufer im Wege des Schadensersatzes stattdessen auch die Kosten für einen sog. *Deckungskauf“ regulieren.

Beispiel:

Wie oben wartet B lange auf seine reparierte Uhr. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist entscheidet er sich, das gleiche Uhrenmodell bei einem anderen Anbieter neu zu kaufen. Dort kostet es aber 10,00€ mehr. B kann von Verkäufer A anstelle des ursprünglichen Kaufpreises nun über den Schadensersatz die Kosten für den Deckungskauf, also den höheren Kaufpreis, verlangen. A darf dann natürlich die Uhr und den ursprünglichen Kaufpreis einbehalten.

III. Auch Anspruch auf Ausfallentschädigung?

Ungeachtet der Frage, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten dem Käufer bei überlangen Reparaturen zustehen, möchten Käufer oftmals auch eine Ausfallentschädigung geltend machen.

Hiermit soll der Nutzungsausfall, den sie für den Gegenstand während der Reparaturzeit erleiden, kompensiert werden.

Derartigen Kundengesuchen macht die Rechtsprechung aber grundsätzlich einen Strich durch die Rechnung. Eine Ausfallentschädigung spricht sie Käufern nämlich nur dann zu, wenn der Nutzungsausfall einen Gegenstand betrifft, der zur alltäglichen Lebensführung unbedingt erforderlich ist.

Dies ist bei allen gängigen Konsumgegenständen aber regelmäßig nicht der Fall.

IV. Fazit

Wann eine Reparatur im Rechtssinne zu lange dauert, ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Je nach Anzahl und Komplexität der Defekte sind grundsätzlich Zeiten von einer Woche bis zu einem Monat möglich.

Fristwahrend ist hierbei nicht der Abschluss der Reparatur, sondern allein die Übergabe der reparierten Sache an den wartenden Käufer. Wird der Zeitraum überschritten, muss der Verkäufer beweisen können, dass die Reparatur wegen der Mängellage länger dauern durfte.

Dauert eine Reparatur zu lange, kann der Käufer grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises oder in Höhe eines Deckungskaufs geltend machen.

Diese Rechte stehen ihm aber nur dann zu, wenn er dem Verkäufer zuvor ausdrücklich eine angemessene Frist zur Lieferung der reparierten Sache gesetzt hat.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

29 Kommentare

M
Muhammet 07.02.2024, 15:32 Uhr
Reklamation
Hallo, hatte am 26.10.2023 eine Winterjacke gekauft und im Januar 2024, löste sich am linken Arm die Naht auf und am Bund lösten sich genauso die Bänder beim bewegen.

Hatte vor circa zwei Wochen die Jacke zur Reklamation vorbeigebracht und bis jetzt keine Rückmeldung bekommen. Hatte vor einer Woche dort angerufen und die meinten angeblich dass die noch keine Rückmeldung vom Drittanbieter bekommen haben.
Erneut habe ich vor ein paar Tagen dort nachgefragt, und es gabst wieder keine Rückmeldung.
Mir wird unterstellt, dass ich zu viel bei denen reklamiert habe obwohl dass nicht mal stimmt.
Wann kann ich mein Geld zurückverlangen?,
Weil die anscheinend die Reklamation nicht schneller bearbeiten.
E
Ellen Schmehl 04.02.2024, 13:19 Uhr
Frau
Mein Sohn , hat sein Motorrad seit 4.02 .2023 in der Werkstatt......bis heute ist das Motorrad nicht fertig repariert?Wir wollten das Motorrad am Freitagabend abholen ? DAS wollte die Werkstatt nicht , jetzt haben wir ihm bis Dienstagabend die Chance gegeben das Motorrad endlich fertig zu machen .....was kann man machen wenn das Motorrad wieder nicht gemacht worden ist......welche Rechte haben wir ??? Man kann überhaupt nicht mehr kontrollieren was die Werkstatt gemacht oder nicht .......1 Jahr ist das Motorrad jetzt in dieser Werkstatt
S
Sandra 30.01.2024, 12:37 Uhr
Frau
Ich habe ein Motorrad Neu in einer Werkstatt gekauft vor ca 1 1/2 nun steht das Motorrad seid über 2 Monaten in dieser Werkstatt und sie ist noch immer nicht repariert. Was kann ich tuen ?
P
Petra Lappert 24.01.2024, 18:36 Uhr
Geschirrspüler defekt
Bekamen im Januar unsere neue Küche geliefert und der Geschirrspüler war gleich defekt. Håber die gleich gemeldet. Der Kundendienst vom Hersteller hat zum 2. mal den Termin zur Reparatør verschoben, Weiss mir kernen rat mere was ice machen kan. Über Ratschläge bin ice ser dankbar
E
E.E. 03.12.2023, 20:36 Uhr
SOFA
Ich habe eine Sofa Dezember 2022 gekauft .Nach 2 Monaten war die kaputt, die Reperatur von Beanstandung bis Ausführung dauerte 2 Monate.
Jetzt ist die Sofa ( 2 Monaten nach Reperatur)wider kaputt. Die Hersteller nimmt meine Frist 4 Wochen (14.12.23)zum Reperatur nicht ernst und möchte erst in Januar 2024 die Reperatur vornehmen. Muss ich das so hinnehmen oder kann die Sofa zurück geben?
A
Angela Scherm 29.11.2023, 20:55 Uhr
Backofen defekt
Im März 2022 habe ich über Otto Versand einen backofen gekauft.
Seit dem 15.11 heizt er nicht mehr auf.
Ich habe bereits schon 7mal bei bauknecht wegen einer Reparatur angerufen.
Immer heißt es, dass sich der Techniker innerhalb 48std meldet.
Das tut er aber nicht.
Bin stinksauer da ich den Ofen schließlich brauche und es eine Frechheit finde, wie ich behandelt werde.

weitere News

Gewährleistung: Was tun, wenn dem Händler die Nacherfüllung unmöglich ist + Muster
(29.11.2023, 07:33 Uhr)
Gewährleistung: Was tun, wenn dem Händler die Nacherfüllung unmöglich ist + Muster
FAQ zur Ersatzfähigkeit von Deckungskäufen bei Sachmängeln + Muster für Mandanten
(12.09.2023, 14:48 Uhr)
FAQ zur Ersatzfähigkeit von Deckungskäufen bei Sachmängeln + Muster für Mandanten
Schwedisches Gewährleistungsrecht bei Online-Einkäufen von Waren
(23.08.2023, 17:47 Uhr)
Schwedisches Gewährleistungsrecht bei Online-Einkäufen von Waren
Gewährleistung in der Händler-Praxis: Die Grundlagen
(29.06.2023, 16:49 Uhr)
Gewährleistung in der Händler-Praxis: Die Grundlagen
HelloFresh-Kochbox läuft aus - welche Rechte hat der Kunde? Wir fragen die KI...
(06.03.2023, 14:38 Uhr)
HelloFresh-Kochbox läuft aus - welche Rechte hat der Kunde? Wir fragen die KI...
B2B-Gewährleistung: Die Mängelrügepflicht und ihre Rechtsfolgen (+ Muster)
(12.01.2023, 11:01 Uhr)
B2B-Gewährleistung: Die Mängelrügepflicht und ihre Rechtsfolgen (+ Muster)
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei