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Eurobarometer-Umfrage: Mehr als die Hälfte der Deutschen sind sich neuer Regeln bewusst

27.06.2019, 16:29 Uhr | Lesezeit: 4 min
Eurobarometer-Umfrage: Mehr als die Hälfte der Deutschen sind sich neuer Regeln bewusst

FAQ: Was müssen Online-Händler beim künftigen Verbot des  ungerechtfertigten Geoblocking beachten? (Update) Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "FAQ: Was müssen Online-Händler beim künftigen Verbot des ungerechtfertigten Geoblocking beachten? (Update)" veröffentlicht.

Sieben Monate nach Inkrafttreten neuer Regeln gegen ungerechtfertigtes Geoblocking sind sich die Verbraucher ihrer neuen Regeln mehrheitlich bewusst. In Deutschland sind dies 53 Prozent, EU-weit 50 Prozent. Wenn es allerdings um die konkreten Rechte beim grenzüberschreitenden Online-Shopping geht, besteht noch Nachholbedarf: 31 Prozent der deutschen Verbraucher und 29 Prozent im EU-Durchschnitt wissen über ihre spezifischen Rechte Bescheid. Das geht aus einer heute (Donnerstag) veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage hervor.

Wachsendes Interesse am grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten

Die heute veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage ist Teil der laufenden Bewertung der Verbraucherbedürfnisse und der Marktgegebenheiten, die von der Kommission für Sektoren durchgeführt wird, die derzeit nicht oder nur teilweise von den Geoblocking-Vorschriften erfasst werden. Diese Bewertung wird in eine erste, für März 2020 geplante Überprüfung der Vorschriften einfließen, in der es darum gehen wird, ob der Anwendungsbereich der Verordnung ausgeweitet werden sollte. So verdeutlicht die Umfrage beispielsweise, dass audiovisuelle und andere elektronisch bereitgestellte urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik (per Streaming und Download), e-Books und Spiele zu den beliebtesten Inhalten gehören, die von Verbrauchern grenzüberschreitend nachgefragt werden. Inhalte dieser Art fallen gegenwärtig nicht unter die geltenden Vorschriften, es ist jedoch naheliegend, dass sich der EU-Gesetzgeber in naher Zukunft mit ihnen genauer befassen wird.

So hat sich die Zahl der Internetnutzer, die versuchen, grenzüberschreitend auf Inhalte zuzugreifen, in den letzten vier Jahren fast verdoppelt (von 8 Prozent im Jahr 2015 auf 15 Prozent im Jahr 2019). Die beliebtesten Arten von Inhalten, die grenzüberschreitend nachgefragt werden, sind audiovisuelle Werke (von 9 Prozent der Befragten) und Musik (8 Prozent). Aus der Umfrage geht auch hervor, dass dieser Trend wahrscheinlich anhalten wird. Getragen wird er insbesondere von jungen Menschen: bei den Befragten zwischen 15 und 24 Jahren ist der Prozentsatz derjenigen, die versucht haben, solche Dienste über die Grenzen hinweg in Anspruch zu nehmen, fast doppelt so hoch (28 Prozent) als bei den Befragten insgesamt.

Der häufigste Grund für den grenzüberschreitenden Zugriff auf solche Inhalte ist die mangelnde Verfügbarkeit im eigenen Land (44 Prozent), gefolgt von der Suche nach einer größeren Auswahl (39 Prozent). Die Mehrheit derjenigen, die nicht versucht haben, Zugang zu Inhalten zu erhalten, die für Nutzer in einem anderen EU-Land bestimmt sind, wäre dennoch an derartigen Inhalten interessiert, vor allem an audiovisuellen Werken (31 Prozent) und Musik (29 Prozent), wobei die Zahlen für die jüngeren Generationen noch viel höher sind.

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Hintergrund

Die Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking, die am 3. Dezember 2018 in Kraft trat, richtet sich gegen eine ungerechtfertigte Diskriminierung im Online-Handel aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts. Sie verpflichtet die Händler weder in der gesamten EU Zugang zu ihren Inhalten zu gewähren noch überall deren Verkauf und Lieferung zu garantieren, sondern verbietet ihnen, Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Niederlassung zu diskriminieren, wenn der Händler seine Waren oder Dienstleistungen in dem jeweiligen Mitgliedstaat anbietet.

Die IT-Recht Kanzlei hat bisher folgende Beiträge zum Thema Geoblocking veröffentlicht:

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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