IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) in Arbeitsverhältnissen: Nutzen, Inhalte und Muster

05.10.2023, 16:27 Uhr | Lesezeit: 4 min
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) in Arbeitsverhältnissen: Nutzen, Inhalte und Muster

Gerade gegenüber Arbeitnehmern können Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran haben, unternehmensinternes Know-How und Geschäftsinformationen mit finanziellem Gegenwert vor unbefugten Preisgaben zu schützen. Nicht nur während der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses, sondern vor allem auch nach dessen Beendigung droht nämlich die Gefahr, dass Arbeitnehmer dieses Wissen gegebenenfalls zuungunsten des Arbeitgebers an die Konkurrenz weitergeben. Wann Geheimhaltungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern sinnhaft sind, welche Inhalte diese vorsehen sollten und wie Sie mit der Formularsammlung Arbeitsrecht der IT-Recht Kanzlei ein rechtskonformes, schnell personalisierbares Muster erhalten können, lesen Sie im Folgenden.

Im neuen Schutzpaket Arbeitsrecht stellt die IT-Recht Kanzlei neben vielen weiteren Musterschreiben und -formularen für Arbeitgeber eine rechtskonforme Muster-Geheimhaltungsvereinbarung bereit.

  • Mandanten können das Paket direkt aus dem Mandantenportal hier buchen.
  • Nicht-Mandanten können das Paket hier bestellen.

I. Geheimhaltungsvereinbarungen in Arbeitsverhältnissen

Geheimhaltungsvereinbarungen (auch Non-Disclosure Agreements (NDA)) sind vertragliche Vereinbarungen zwischen zwei Parteien, die dem Schutz einer oder mehrerer Geschäftsgeheimnisse dienen, deren Inhaber eine Partei ist.

Nach dem 2019 in Kraft getretenen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) wird eine schützenswerte Information aber nur als geschütztes Geschäftsgeheimnis bewertet, wenn der Geheimnisträger auch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat.

Eine solche Maßnahme stellen unter anderem Geheimhaltungsvereinbarungen dar. Diese haben rechtlich zweierlei Wirkung:

  • einerseits verpflichten Sie die Partei, vom Geheimnisträger vermittelte werthaltige Informationen für sich zu behalten und nicht an Dritte weiterzugeben und sehen für Verstöße empfindliche Vertragsstrafen vor
  • andererseits sind sie eine meist notwendige Voraussetzung dafür, dass die erfassten Informationen als Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes betrachtet werden können und mithin dem Geheimnisträger die gesetzliche Schutzwirkung und die gesetzlichen Trägerrechte (Unterlassungs-, Vernichtungs-, Rückgabe-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche) zustehen. Diese Rechte sind nicht nur gegenüber der Vertragspartei des NDA, sondern jedem gegenüber durchsetzbar, der das Geheimnis rechtswidrig erlangt

Der Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern in ein besonders relevantes Anwendungsfeld in Betrieben und Unternehmen mit innovativer Komponente oder besonderem Kundenstamm. Arbeitnehmer sind regelmäßig die ersten, die in Ausführung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung mit schützenswertem Know-How des Arbeitgebers in Berührung kommen, dieses anwenden, verarbeiten und/oder weiterentwickeln.

Insbesondere in Arbeitsverhältnissen besteht also die latente Gefahr, dass Arbeitnehmer schützenswertes Wissen an Dritte weitertragen und so dem Arbeitgeber einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen können. Was bereits während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gilt, wird nach dessen Beendigung besonders relevant: nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen ist die Gefahr umso größer, dass sich ein ehemaliger Arbeitnehmer erlangtes Know-How als Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern zu Nutzen macht.

Um im Arbeitsverhältnis und darüber hinaus Arbeitnehmer zum Stillschweigen über erlangte Geschäftsgeheimnisse zu verpflichten, sind NDAs ein wirksames Instrument. Nicht zuletzt durch drakonische Vertragsstrafen halten sie effizient dazu an, dass wertvolles Wissen im Unternehmen verbleibt.

Banner Starter Paket

II. Empfehlenswerte Inhalte von Geheimhaltungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern

Um Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers rechtlich zuverlässig durch eine Geheimhaltungsvereinbarung abzusichern, sollte diese mindestens Regelungen zu den folgenden Umständen enthalten:

  • Gegenstand der Verschwiegenheitspflicht mit umschreibender Aufzählung der geschützten Kategorien an Informationen
  • Pflicht des Arbeitnehmers um Auskunftsersuchung bei Unsicherheiten zur Schutzwürdigkeit einer Information
  • Fortgeltung der Pflichten auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Fortgeltung der Pflichten auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Arbeitgebers
  • Fälligkeit einer Vertragsstrafe für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen für schuldhafte Verstöße

III. Muster-Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA) in der Formularsammlung zum Arbeitsrecht der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei stellt Interessenten eine rechtskonforme Muster-Geheimhaltungsvereinbarung ab sofort als Bestandteil der Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht bereit.

Für nur 7,90€ netto im Monat stellt die IT-Recht Kanzlei Arbeitgebern praktische, rechtskonforme Musterschreiben und Musterformulare zur Verfügung, die in wenigen Schritten personalisiert und zur Erfüllung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Erfordernisse verwendet werden können. Gepaart werden diese Muster mit hilfreichen rechtlichen Ausführungen zum jeweiligen Themenbereich.

Die Formularsammlung zum Arbeitsrecht ermöglicht Arbeitgebern die schnelle, unkomplizierte und zuverlässige Handhabung von arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen – ganz ohne die Notwendigkeit teurer individueller Rechtsberatung vom Anwalt.

Die Sammlung zum Arbeitsrecht deckt rechtlich die Bereiche des Arbeitsvertrags- und des Arbeitnehmerdatenschutzrechts ab und beinhaltet derzeit das Folgende:

Arbeitsvertragsrecht

  • Abmahnungen für verhaltensbedingte Vertragspflichtverletzungen
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midi-Jobs)
  • Arbeitsvertrag für die befristete Beschäftigung
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobber")
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten (Arbeit auf Abruf)
  • Arbeitsvertrag für Werkstudenten
  • Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
  • Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Abschluss mit Arbeitnehmern
  • Muster-Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis
  • Muster-Hinweisschreiben über Urlaub mit Bitte um rechtzeitige Beantragung
  • Muster-Nachweisschreiben zur Erfüllung der Informationspflichten über wesentliche Arbeitsbedingungen ab dem 01.08.2022
  • Zusatzvereinbarung für die anteilige Arbeitsverrichtung aus dem Home Office (Hybridmodell Homeoffice und Präsenzarbeit)
  • Zusatzvereinbarung für die Arbeit aus dem Home Office
  • Zusatzvereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Zustimmungsvereinbarung für die Einführung von Kurzarbeit
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

Arbeitnehmerdatenschutz

  • Betriebsvereinbarung zur Regulierung der Nutzung betrieblicher E-Mail-Konten
  • Datenauskunft gegenüber Arbeitnehmern
  • Datenschutzerklärung für das Arbeitsverhältnis
  • Erklärung des Arbeitnehmers zur Verpflichtung auf den Datenschutz (Datengeheimnis)
  • Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos im Internet: Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen
  • Weisung zur Untersagung der privaten Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

Das Beste: die Sammlung wird stetig aktualisiert und laufend erweitert.

Mandanten können das Paket direkt aus dem Mandantenportal hier buchen.

Nicht-Mandanten können das Paket hier bestellen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

R
Ronja 06.09.2021, 15:23 Uhr
Treuepflicht
Hallo, mich interessiert, ob ich überhaupt eine Geheimhaltungsvereinbarung schließen muss, weil der Arbeitnehmer doch ohnehin eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber hat? Oder ist diese aus Treue und Glauben "gezogene" Treuepflicht vor dem Hintergrund des § 17 UWG zu verstehen gewesen und - in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - mit dessen Wegfallen dann ebenfalls hinfällig? Danke für eine Antwort! Ich bin gespannt!

weitere News

Formularsammlung Arbeitsrecht: Muster-Betriebsvereinbarung für die Nutzung geschäftlicher Mailkonten
(14.06.2022, 12:47 Uhr)
Formularsammlung Arbeitsrecht: Muster-Betriebsvereinbarung für die Nutzung geschäftlicher Mailkonten
ArbG Düsseldorf: Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei unvollständiger DSGVO-Datenauskunft + Abhilfe durch die Formularsammlung Arbeitsrecht
(15.06.2020, 12:34 Uhr)
ArbG Düsseldorf: Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei unvollständiger DSGVO-Datenauskunft + Abhilfe durch die Formularsammlung Arbeitsrecht
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei