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Fast frei Haus: Schutzpaket für Gastro-Lieferdienste

30.10.2020, 10:53 Uhr | Lesezeit: 3 min
Fast frei Haus: Schutzpaket für Gastro-Lieferdienste

Wieder wird die Gastronomie derzeit vor große Herausforderungen gestellt - aufgrund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen müssen viele gastronomische Betriebe gezwungenermaßen einmal mehr auf Lieferservice umstellen. Wer aber über die eigene Website Essensbestellungen zur Lieferung oder auch Abholung anbietet, muss einige rechtliche Besonderheiten beachten – und benötigt dabei diverse Rechtstexte, die die IT-Recht Kanzlei in einem gesonderten Schutzpaket anbietet.

Schutzpaket: Wer braucht denn sowas?

Bisher gab es eher wenige Berührungspunkte zwischen der Gastronomie und dem Online-Business. Zwar mögen einige Restaurants reine Webpräsenzen gehabt haben - aber das war es dann auch schon. Die Pandemie aber hat die Branche vor neue Herausforderungen gestellt und aufgezeigt, dass das Anbieten von Leistungen online zumindest eine Alternative ist.

Nun ist es aber so, dass sich jeder, der im Internet gewerbliche Präsenzen unterhält und Leistungen anbietet, an strenge rechtliche Vorschriften zu halten hat - und hier setzt das Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei an.

Wer sowas braucht? All diejenigen Gastronomiebetriebe, die Verträge zur termingerechten Lieferung von Speisen und Getränken mit einem Verbraucher online oder auch fernmündlich schließen. Sprich: Jeder Lieferservice, jedes Restaurant oder jede Imbissbude kann sich hier angesprochen fühlen - sofern nach Bestellung via Telefon oder E-Mail das Essen nach Hause geliefert oder Selbstabholung angeboten wird. Denn derartige Unternehmungen unterliegen dann den Regelungen der §§ 312c ff. BGB über Fernabsatzverträge - und das geht mit einigen speziellen Informationspflichten einher. Oder auch mit Besonderheiten, wie etwa dem Ausschluss des Widerrufsrechtes.

Daneben gelten natürlich auch die klassischen Informationspflichten für Betreiber von gewerblichen Websites. So muss jede Website ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung vorhalten.

An dieser Stelle noch der Hinweis: Nicht angesprochen wird hier der Lieferservice des Lebensmittelhandels, also die Lieferung von fertig verpackten und haltbaren Lebensmitteln.

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Schutzpaket für Gastro-Lieferservice: Was ist das?

Das Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei für Restaurants ist, wie erwähnt, für Unternehmer geeignet, die über eine eigene Website die Lieferung von frisch zubereiteten Speisen und Getränken zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines spezifischen Zeitraums (= Gastro-Lieferservice) anbieten.

Dieses Schutzpaket umfasst die Bereitstellung und Pflege folgender Rechtstexte für den vorgenannten Geschäftszweck:

  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutzerklärung

In den AGB werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

  • Vertragsschluss
  • Ausschluss des Widerrufsrechts
  • Zahlungsbedingungen
  • Lieferbedingungen
  • Mängelhaftung
  • Anwendbares Recht

Damit ist also an Rechtstexten und Regelungen alles inkludiert, was man als gastronomischer Betrieb für einen Lieferservice braucht. Diese Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei samt Pflegeservice im Rahmen dieses Schutzpaketes an – und das schon für mtl. 9,90 EUR. Mit dem Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand und müssen sich um die Aktualisierung der Rechtstexte keine Gedanken machen.

P.S.: Warum überhaupt AGB verwenden? Die Nutzung von AGB hat generell 2 Vorteile: Zum einen ist die vertragliche Beziehung mit dem Kunden genau geregelt – das baut Missverständnissen und Streitigkeiten mit dem Kunden vor. Zum anderen kommen die Verwender allen gesetzlichen Pflichten nach und vermeiden somit teure Abmahnungen.

Tipp: Und auch was den Aufbau einer Onlinepräsenz als solche angeht, haben wir für die Gastronomie etwas parat: Zusammen mit der Digitalagentur icue medienproduktion haben wir ein Webshop-Sofort-Paket entwickelt, um ua. Gastronomen innerhalb weniger Tage eine rechtlich abgesicherte Website zu bieten.


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