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IT-Recht Kanzlei stellt erweiterte Widerrufsbelehrung für galeria.de bereit

16.08.2019, 09:06 Uhr | Lesezeit: 2 min
IT-Recht Kanzlei stellt erweiterte Widerrufsbelehrung für galeria.de bereit

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Schutzpaket für galeria.de modifiziert und stellt hierfür ab sofort eine erweiterte Widerrufsbelehrung für betroffene Händler bereit. Hintergrund ist eine vertragliche Vereinbarung des Plattformbetreibers mit den Händlern, nach der diese Verbrauchern, die über galeria.de Waren kaufen, neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht zusätzlich ein vertragliches Rückgaberecht von 100 Tagen einräumen müssen.

Mutmaßlich als Reaktion auf das zusätzliche Rückgaberecht, welches Händler Verbrauchern auf dem Amazon Marketplace einräumen müssen, hat nun auch der Betreiber der Online-Handelsplattform galeria.de seine Händler verpflichtet, Verbrauchern neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht zusätzlich ein vertragliches Rückgaberecht einzuräumen. Dies ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag, den Karstadt den Nutzern seiner Plattform vorlegt und in dem es auszugsweise wie folgt heißt:

"Der Partner verpflichtet sich gegenüber dem Endkunden, zusätzlich zur gesetzlichen Widerrufsfrist, Warenretouren im Originalzustand bis zu 100 Tagen zu akzeptieren. Die 100 Tage Frist errechnet sich nach der Logik des Widerrufsrechtes. Der Partner trägt die Kosten der Retoure, dafür legt er dem Paket ein vorfrankiertes Retourenlabel bei. Bei Verlust des Retourenlabels durch den Endkunden, stellt der Partner unentgeltlich ein neues Label zur Verfügung. Bei dem Versand von Speditionsware muss kein vorfrankiertes Retourenlabel an den Endkunden versendet werden. Der Kunde muss in den Partner AGB jedoch eindeutig über die Retourenabwicklung informiert werden."

Hieraus ergibt sich für den Händler die vertragliche Pflicht, Verbrauchern, die über galeria.de Waren kaufen, neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht zusätzlich ein vertragliches Rückgaberecht nach vorgenannter Maßgabe einzuräumen. Daneben muss der Händler aber auch über das gesetzliche Widerrufsrecht belehren, welches Verbrauchern grundsätzlich unbeschadet des vertraglichen Rückgaberechts zusteht.

Vor diesem Hintergrund haben wir für unsere Mandanten, die hiervon betroffen sind, nunmehr eine Widerrufsbelehrung erstellt, die sowohl die gesetzliche Informationspflicht als auch das vertragliche Rückgaberecht berücksichtigt. Dabei haben wir insbesondere die oben zitierten vertraglichen Vorgaben von Karstadt umgesetzt. Die erweiterte Widerrufsbelehrung für galeria.de stellen wir betroffenen Mandanten im Rahmen unseres Schutzpaketes für galeria.de ab sofort über unser Mandantenportal zum Download bereit. Sofern Mandanten mit Karstadt eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, sollten diese ihre bisherige Widerrufsbelehrung bei galeria.de durch die neue, von uns hierfür bereitgestellte Widerrufsbelehrung ersetzen.

Sie interessieren sich für die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei? Wir beraten Sie gerne!


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