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Neu: Muster-Nachweisschreiben über wesentliche Arbeitsbedingungen ab 01.08.2022

28.07.2022, 07:55 Uhr | Lesezeit: 4 min
Neu: Muster-Nachweisschreiben über wesentliche Arbeitsbedingungen ab 01.08.2022

Zum 01.08.2022 werden diverse neue Informationspflichten des Arbeitgebers über wesentliche Arbeitsbedingungen im Nachweisgesetz (NachwG) eingeführt, die fortan schriftlich zu erfüllen sind. Um Arbeitgeber fit für diese Arbeitsrecht-Reform zu machen, stellt die IT-Recht Kanzlei in ihrer Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht ab sofort ein rechtskonformes Muster-Nachweisschreiben bereit, mit dem Arbeitgeber im Handumdrehen alle wesentlichen Pflichtinformationen erteilen können - ohne arbeitsvertragliche Dokumente abändern zu müssen.

Im Schutzpaket Arbeitsrecht stellt die IT-Recht Kanzlei neben vielen weiteren Musterschreiben und -formularen für Arbeitgeber ab sofort auch ein rechtskonformes Nachweisschreiben über wesentliche Arbeitsbedingungen bereit.

  • Mandanten können das Paket direkt aus dem Mandantenportal hier buchen.
  • Nicht-Mandanten können das Paket hier bestellen.

I. Nachweisschreiben gem. § 2 Abs. 1 NachwG zur Erfüllung der Informationspflichten über Arbeitsbedingungen ab dem 01.08.2022

Zum 01.08.2022 werden neue Informationspflichten über wesentliche Arbeitsbedingungen im sogenannten Nachweisgesetz eingeführt.

Künftig ist (auch) über Folgendes zu informieren:

  • Vereinbarungen zum Arbeitsort und ob dieser frei wählbar ist
  • die Dauer einer eventuell vereinbarten Probezeit
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts
  • die Vergütung von Überstunden, von Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts inkl. Angaben zu deren Fälligkeit/Voraussetzungen und der Art der Auszahlung
  • die vereinbarte Arbeitszeit inkl. Angaben zu vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • genaue Bedingungen einer Arbeit auf Abruf inkl. die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden und den Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist
  • Vereinbarungen zum Anspruch auf Fortbildungen
  • Übereinkünfte dazu, wie der Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommt, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten
  • Die Bedingungen bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses inkl. das von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und den Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Diese Informationen sind idealerweise nicht unmittelbar in Arbeitsverträgen, sondern in einem hiervon getrennten Nachweisschreiben bereitzustellen.

Dies hat diverse Vorteile für den Arbeitgeber:

  • er bindet sich rechtlich nicht an Informationen, d.h. die Aussagen können vom Arbeitnehmer nicht rechtlich eingeklagt bzw. durchgesetzt werden
  • er kann die Informationen jederzeit einseitig ändern
  • er kann mit ein- und demselben Nachweisschreiben sowohl bei neuen Arbeitsverhältnissen ab dem 01.08.2022 informieren als auch das Informationsbedürfnis von Arbeitnehmern bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen befriedigen.

Die neuen Pflichten müssen Arbeitgeber bei Arbeitsverhältnisses ab dem 01.08.2022 initiativ beachten. Gegenüber Bestandsarbeitnehmern müssen sie aber auch erfüllt werden, wenn ein entsprechendes Verlangen zugeht.

Weitere Informationen zu den neuen arbeitsrechtlichen Informationspflichten, ihrer Form, den Fristen und der bestmöglichen Umsetzung stellt die IT-Recht Kanzlei hier bereit.

Ab sofort stellt die IT-Recht Kanzlei in der Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht ein rechtskonformes Muster-Nachweisschreiben gem. § 2 Abs. 1 NachwG zur Verwendung ab dem 01.08.2022 bereit, mit welchem Arbeitgeber alle künftigen Informationspflichten einheitlich und mit wenig Aufwand erfüllen können.

Dank diverser Querverweise auf arbeitsvertragliche Regelungen (in den diversen Arbeitsverträgen der Muster- und Formularsammlung werden zahlreiche Informationspflichten gemäß NachwG bereits hinreichend umgesetzt) stellt das Muster-Nachweisschreiben eine effiziente, zeitsparende Möglichkeit dar, den neuen Informationspflichten des Arbeitgebers Rechnung zu tragen.

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II. Die Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht

Für nur 7,90€ netto im Monat stellt die IT-Recht Kanzlei Arbeitgebern praktische, rechtskonforme Musterschreiben und Musterformulare zur Verfügung, die in wenigen Schritten personalisiert und zur Erfüllung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Erfordernisse verwendet werden können. Gepaart werden diese Muster mit hilfreichen rechtlichen Ausführungen zum jeweiligen Themenbereich.

Die Formularsammlung zum Arbeitsrecht ermöglicht Arbeitgebern die schnelle, unkomplizierte und zuverlässige Handhabung von arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen – ganz ohne die Notwendigkeit teurer individueller Rechtsberatung vom Anwalt.

Sie deckt rechtlich die Bereiche des Arbeitsvertrags- und des Arbeitnehmerdatenschutzrechts ab und beinhaltet derzeit das Folgende:

Arbeitsvertragsrecht

  • Abmahnungen für verhaltensbedingte Vertragspflichtverletzungen
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midi-Jobs)
  • Arbeitsvertrag für die befristete Beschäftigung
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobber")
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten (Arbeit auf Abruf)
  • Arbeitsvertrag für Werkstudenten
  • Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
  • Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Abschluss mit Arbeitnehmern
  • Muster-Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis
  • Muster-Hinweisschreiben über Urlaub mit Bitte um rechtzeitige Beantragung
  • Muster-Nachweisschreiben zur Erfüllung der Informationspflichten über wesentliche Arbeitsbedingungen ab dem 01.08.2022
  • Zusatzvereinbarung für die anteilige Arbeitsverrichtung aus dem Home Office (Hybridmodell Homeoffice und Präsenzarbeit)
  • Zusatzvereinbarung für die Arbeit aus dem Home Office
  • Zusatzvereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Zustimmungsvereinbarung für die Einführung von Kurzarbeit
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

Arbeitnehmerdatenschutz

  • Betriebsvereinbarung zur Regulierung der Nutzung betrieblicher E-Mail-Konten
  • Datenauskunft gegenüber Arbeitnehmern
  • Datenschutzerklärung für das Arbeitsverhältnis
  • Erklärung des Arbeitnehmers zur Verpflichtung auf den Datenschutz (Datengeheimnis)
  • Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos im Internet: Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen
  • Weisung zur Untersagung der privaten Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

Das Beste: die Sammlung wird stetig aktualisiert und laufend erweitert.

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